(1) Wer durch eine strafgerichtliche Verurteilung einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit die Verurteilung im Wiederaufnahmeverfahren oder sonst, nachdem sie rechtskräftig geworden ist, in einem Strafverfahren fortfällt oder gemildert wird.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn ohne Verurteilung eine Maßregel der Besserung und Sicherung oder eine Nebenfolge angeordnet worden ist.
maßnahmen § 3Entschädigung bei Einstellung nach Ermessensvorschrift § 4Entschädigung nach Billigkeit § 5Ausschluß der Entschädigung § 6Versagung der Entschädigung § 7Umfang des Entschädigungs-
anspruchs § 8Entscheidung des Strafgerichts § 9Verfahren nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft § 10Anmeldung des Anspruchs; Frist § 11Ersatzanspruch des kraft Gesetzes Unterhalts-
berechtigten § 12Ausschluß der Geltendmachung der Entschädigung § 13Rechtsweg; Beschränkung der Übertragbarkeit § 14Nachträgliche Strafverfolgung § 15Ersatzpflichtige Kasse § 16Übergangs-
vorschriften § 16aEntschädigung für die Folgen einer rechtskräftigen Verurteilung, einer freiheitsentziehenden oder anderen vorläufigen Strafverfolgungs-
maßnahme in der Deutschen Demokratischen Republik § 17(weggefallen) § 18(weggefallen) § 19(weggefallen) § 20(weggefallen) § 21(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 1 StrEG
132 Entscheidungen zu § 1 StrEG in unserer Datenbank:
- LG Karlsruhe, 23.10.2023 - 11 O 19/23
Grundentscheidung zur Entschädigung "für die erlittene Strafhaft" bei bloßer ...
- OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17
Anfängliche Fehleinweisung eines Verurteilten in ein psychiatrisches Krankenhaus: ...
- OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20
Gerichtszuständigkeit bei Entschädigungsanspruch als Folge einer erlittenen ...
- BGH, 16.12.2020 - 2 ARs 238/20
Unanfechtbarkeit von Entscheidungen des Oberlandesgerichts im ...
- OLG Hamm, 18.07.2017 - 4 Ws 305/16
Anrechnung des Maßregelvollzuges
- BGH, 16.05.2019 - III ZR 6/18
Rückgabe von in einem Strafverfahren beschlagnahmten Gegenständen gegenüber nicht ...
- OLG Hamm, 06.03.2015 - 11 U 95/14
Höhe der Entschädigung für konventionswidrig vollzogene Sicherungsverwahrung
Zum selben Verfahren:
- BGH, 12.11.2015 - III ZR 204/15
Schadensersatzanspruch wegen konventionswidriger Sicherungsverwahrung: ...
- BGH, 12.11.2015 - III ZR 204/15
- OLG Hamm, 14.11.2014 - 11 U 80/13
Entschädigung nach konventionswidriger Sicherungsverwahrung
- OLG München, 16.01.2019 - 1 AR 412/18
Auslieferungshaft nach Serbien
Querverweise
Auf § 1 StrEG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
- § 16a (Entschädigung für die Folgen einer rechtskräftigen Verurteilung, einer freiheitsentziehenden oder anderen vorläufigen Strafverfolgungsmaßnahme in der Deutschen Demokratischen Republik)
Redaktionelle Querverweise zu § 1 StrEG:
- Europäische Menschenrechtskonvention (MRK)
- Rechte und Freiheiten
- Art. 5 V (Recht auf Freiheit und Sicherheit) (zu §§ 1 ff)