Straßengesetz
| Zweiter Teil - Träger der Straßenbaulast (§§ 43 - 47) |
Literatur im Internet zu § 44 StrG
Querverweise
Auf § 44 StrG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 44 StrG:
- Gemeindeordnung (GemO)
- Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
- Besondere Verwaltungsformen
- Verwaltungsgemeinschaft
- § 61 IV 1 Nr. 2 (Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft)
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