Das Teledienstegesetz ist zum 1.3.2007 außer Kraft getreten. Siehe nun Telemediengesetz.
Bundesrepublik Deutschland

Teledienstegesetz
(Gesetz über die Nutzung von Telediensten)

Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.1997 (BGBl. I S. 1870), in Kraft getreten am 01.08.1997

außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 26.02.2007 (BGBl. I S. 179) m.W.v. 01.03.2007
Abschnitt 1

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Herkunftslandprinzip

Abschnitt 2

§ 5 Zugangsfreiheit

§ 6 Allgemeine Informationspflichten

§ 7 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

Abschnitt 3

§ 8 Allgemeine Grundsätze

§ 9 Durchleitung von Informationen

§ 10 Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen

§ 11 Speicherung von Informationen

Abschnitt 4

§ 12 Bußgeldvorschriften

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