Das Teledienstegesetz ist zum 1.3.2007 außer Kraft getreten. Siehe nun Telemediengesetz.

Teledienstegesetz

   Abschnitt 2 - Zugangsfreiheit und Informationspflichten (§§ 5 - 7)   
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Zugangsfreiheit

Teledienste sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei.

Rechtsprechung zu § 5 TDG

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 5 TDG

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