Das Teledienstegesetz ist zum 1.3.2007 außer Kraft getreten. Siehe nun Telemediengesetz.

Teledienstegesetz

   Abschnitt 2 - Zugangsfreiheit und Informationspflichten (§§ 5 - 7)   
Gliederung
Außer Kraft
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/TDG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ TDG (https://dejure.org/gesetze/TDG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ TDG
__paste_bez____paste_norm__ Teledienstegesetz (https://dejure.org/gesetze/TDG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Teledienstegesetz
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Textdarstellung

  

§ 5
Zugangsfreiheit

Teledienste sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei.

Fassung aufgrund des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz - EGG) vom 14.12.2001 (BGBl. I S. 3721), in Kraft getreten am 21.12.2001 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
21.12.2001Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz - EGG)14.12.2001BGBl. I S. 3721

Rechtsprechung zu § 5 TDG

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