Teledienstegesetz
| Abschnitt 3 - Verantwortlichkeit (§§ 8 - 11) |
(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie
| 1. | die Übermittlung nicht veranlasst, | |
| 2. | den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und | |
| 3. | die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben. |
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem der Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.
(2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 und die Vermittlung des Zugangs zu ihnen umfasst auch die automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser Informationen, soweit dies nur zur Durchführung der Übermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und die Informationen nicht länger gespeichert werden, als für die Übermittlung üblicherweise erforderlich ist.
Rechtsprechung zu § 9 TDG
56 Entscheidungen zu § 9 TDG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LG Flensburg, 25.11.2005 - 6 O 108/05
Unterlassungsanspruch gegen Massenversand von E-Mails
- LG Köln, 04.12.2002 - 28 O 627/02
Haftung des Forenbetreibers (§§ 9-11 TDG)
- LG München I, 17.11.1999 - 20 Ns 465 Js 173158/95
Felix Somm - § 184 Abs. 3 StGB aF (= §§ 184a, 184b StGB nF), § ...
- BGH, 13.06.2002 - III ZR 156/01
Zur Zahlungspflicht der Verbindungsentgelte für Telefonsexdienste
- OLG München, 17.05.2002 - 21 U 5569/01
Anwendbare Fassung des TDG bei Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen ...
- OLG Köln, 28.05.2002 - 15 U 221/01
Steffi Graf gewinnt Prozess um falsche Porno-Fotos // Microsoft droht im ...
- LG München I, 30.03.2000 - 7 O 3625/98
MIDI-Dateien im Musikforum eines Online-Anbieters (§§ 9-11 TDG)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
- OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 51/04
Muss Provider Adresse eines Internet-Nutzers mitteilen?
- VG Düsseldorf, 10.05.2005 - 27 K 5968/02
Sperrverfügungen gegen Access-Provider zulässig
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