Telekommunikationsgesetz

   Teil 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 8)   
nächste Vorschrift § 1
Zweck des Gesetzes

Zweck dieses Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.

Rechtsprechung zu § 1 TKG

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 1 TKG

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 1 TKG:

Rechtsberatung

  • Rechtsberatung Online zu § 1 TKG und Ihren weiteren Fragen bei advo24, der virtuellen Anwaltskanzlei mit kostenloser Gebührenanfrage.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht