Telekommunikationsgesetz

   Teil 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 8)   
§ 1
Zweck des Gesetzes

Zweck dieses Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.

Rechtsprechung zu § 1 TKG

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 1 TKG

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 1 TKG:

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zu § 1 TKG bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht