Telekommunikationsgesetz
| Teil 7 - Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Öffentliche Sicherheit (§§ 88 - 115) |
| Abschnitt 2 - Datenschutz (§§ 91 - 107) |
(1) Über die in Teilnehmerverzeichnissen enthaltenen Rufnummern dürfen Auskünfte unter Beachtung der Beschränkungen des § 104 und der Absätze 2 und 3 erteilt werden.
(2) Die Telefonauskunft über Rufnummern von Teilnehmern darf nur erteilt werden, wenn diese in angemessener Weise darüber informiert worden sind, dass sie der Weitergabe ihrer Rufnummer widersprechen können und von ihrem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch gemacht haben. Über Rufnummern hinausgehende Auskünfte über nach § 104 veröffentlichte Daten dürfen nur erteilt werden, wenn der Teilnehmer in eine weitergehende Auskunftserteilung eingewilligt hat.
(3) Die Telefonauskunft von Namen oder Namen und Anschrift eines Teilnehmers, von dem nur die Rufnummer bekannt ist, ist zulässig, wenn der Teilnehmer, der in ein Teilnehmerverzeichnis eingetragen ist, nach einem Hinweis seines Diensteanbieters auf seine Widerspruchsmöglichkeit nicht widersprochen hat.
(4) Ein Widerspruch nach Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 oder eine Einwilligung nach Absatz 2 Satz 2 sind in den Kundendateien des Diensteanbieters und des Anbieters nach Absatz 1, die den Verzeichnissen zugrunde liegen, unverzüglich zu vermerken. Sie sind auch von den anderen Diensteanbietern zu beachten, sobald diese in zumutbarer Weise Kenntnis darüber erlangen konnten, dass der Widerspruch oder die Einwilligung in den Verzeichnissen des Diensteanbieters und des Anbieters nach Absatz 1 vermerkt ist.
Rechtsprechung zu § 105 TKG
11 Entscheidungen zu § 105 TKG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 05.07.2007 - III ZR 316/06
Telekommunikationsrecht - "Freigabe" der Inverssuche abhängig von Einwilligung?
Zum selben Verfahren:
- LG München I, 13.09.2005 - 33 O 4087/05
Restriktive Handhabung bezüglich der Bereitstellung von Kundendaten für ...
- OLG München, 23.05.2006 - 9 U 4962/05
Anforderungen an die Vereinbarung zwischen Netzbetreiber und -kunden hinsichtlich ...
- LG München I, 13.09.2005 - 33 O 4087/05
- BVerwG, 25.07.2012 - 6 C 14.11
Teilnehmerdaten; Telefondienstanbieter; Auskunftsdienst; Teilnehmerverzeichnis; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 28.10.2009 - 6 C 20.08
Teilnehmer; Teilnehmerdaten; Telefondienst; Telefondienstanbieter; ...
- EuGH, 05.05.2011 - C-543/09
Elektronische Kommunikationsdienste - Richtlinie 2002/22/EG - Art. 25 Abs. 2 - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-543/09
Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation - Richtlinie 2002/22/EG - Art. 5 ...
- BVerwG, 28.10.2009 - 6 C 20.08
- AG Bonn, 08.02.2011 - 104 C 593/10
Persönlichkeitsrecht,Abstammung,Kenntnis,Auskinft
- BGH, 05.11.2009 - III ZR 224/08
Teilnehmerdaten i. S. des TKG
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