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Telekommunikationsgesetz
Teil 8 - Wegerechte und Mitnutzung (§§ 125 - 155) |
Abschnitt 2 - Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze (§§ 136 - 151) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Telekommunikationsgesetz (https://dejure.org/gesetze/TKG/__paste_norm__.html)
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(1) Anträge der Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach § 72 Absatz 6 sowie den §§ 79, 82, 136 bis 138, 142 und 143, 145, 153 und 154 können schriftlich oder elektronisch gestellt werden.
(2) 1Über vollständige Anträge hat der Verpflichtete in der Reihenfolge zu entscheiden, in der die Anträge bei ihm eingehen. 2Ein vollständiger Antrag liegt vor, wenn der Antragsteller alle entscheidungsrelevanten Informationen dargelegt hat.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien vom 23.06.2021
Vorherige Gesetzesfassung
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
29.06.2021 | Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien | 23.06.2021 |
§ 136Informationen über passive Netzinfrastrukturen
§ 137Vor-Ort-Untersuchung passiver Netzinfrastrukturen
§ 138Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze
§ 139Umfang des Mitnutzungsanspruchs bei Elektrizitäts-
versorgungsnetzen § 140Einnahmen aus Mitnutzungen § 141Ablehnung der Mitnutzung, Versagungsgründe § 142Informationen über Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen § 143Koordinierung von Bauarbeiten § 144Allgemeine Informationen über Verfahrens-
bedingungen bei Bauarbeiten § 145Netzinfrastruktur von Gebäuden § 146Mitverlegung, Sicherstellung und Betrieb der Infrastruktur für Netze mit sehr hoher Kapazität § 147Antragsform und Reihenfolge der Verfahren § 148Vertraulichkeit der Verfahren, Informations-
verarbeitung und Gewährung der Einsichtnahme § 149Regulierungsziele, Entgeltmaßstäbe und Fristen der nationalen Streitbeilegung § 150Genehmigungsfristen für Bauarbeiten § 151Verordnungs-
ermächtigungen
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versorgungsnetzen § 140Einnahmen aus Mitnutzungen § 141Ablehnung der Mitnutzung, Versagungsgründe § 142Informationen über Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen § 143Koordinierung von Bauarbeiten § 144Allgemeine Informationen über Verfahrens-
bedingungen bei Bauarbeiten § 145Netzinfrastruktur von Gebäuden § 146Mitverlegung, Sicherstellung und Betrieb der Infrastruktur für Netze mit sehr hoher Kapazität § 147Antragsform und Reihenfolge der Verfahren § 148Vertraulichkeit der Verfahren, Informations-
verarbeitung und Gewährung der Einsichtnahme § 149Regulierungsziele, Entgeltmaßstäbe und Fristen der nationalen Streitbeilegung § 150Genehmigungsfristen für Bauarbeiten § 151Verordnungs-
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