Telekommunikationsgesetz

   Teil 9 - Abgaben (§§ 142 - 147)   

§ 147
Mitteilung der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einen jährlichen Überblick über ihre Verwaltungskosten und die insgesamt eingenommenen Abgaben. Soweit erforderlich werden Gebühren und Beitragssätze in den betroffenen Verordnungen für die Zukunft angepasst.

Literatur im Internet zu § 147 TKG

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