Telekommunikationsgesetz
Teil 8 - Wegerechte und Mitnutzung (§§ 125 - 155) |
Abschnitt 2 - Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze (§§ 136 - 151) |
(1) 1Die Informationen, die im Rahmen der Verfahren dieses Abschnitts gewonnen werden, dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie bereitgestellt werden. 2Die Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, insbesondere nicht an andere Abteilungen, Tochtergesellschaften oder Geschäftspartner der an den Verhandlungen Beteiligten. 3Die Verfahrensbeteiligten haben die aus den Verhandlungen oder Vereinbarungen gewonnenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren.
(2) 1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann die Informationen, die es für die Aufgabenerfüllung nach § 78 Absatz 1 Nummer 1 und 5 erhalten hat, verarbeiten und auf Antrag den am Ausbau von öffentlichen Versorgungsnetzen Beteiligten Einsicht in die verarbeiteten Informationen gewähren. 2Für die Verwendung der nach Satz 1 gewonnenen Informationen gilt Absatz 1 entsprechend.
versorgungsnetzen § 140Einnahmen aus Mitnutzungen § 141Ablehnung der Mitnutzung, Versagungsgründe § 142Informationen über Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen § 143Koordinierung von Bauarbeiten § 144Allgemeine Informationen über Verfahrens-
bedingungen bei Bauarbeiten § 145Netzinfrastruktur von Gebäuden § 146Mitverlegung, Sicherstellung und Betrieb der Infrastruktur für Netze mit sehr hoher Kapazität § 147Antragsform und Reihenfolge der Verfahren § 148Vertraulichkeit der Verfahren, Informations-
verarbeitung und Gewährung der Einsichtnahme § 149Regulierungsziele, Entgeltmaßstäbe und Fristen der nationalen Streitbeilegung § 150Genehmigungsfristen für Bauarbeiten § 151Verordnungs-
ermächtigungen
Rechtsprechung zu § 148 TKG
17 Entscheidungen zu § 148 TKG in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 09.04.2020 - 1 RVs 74/20
Zu den Voraussetzungen, unter welchen eine Sendeanlage zum unbemerkten Aufnehmen ...
- OLG Nürnberg, 06.09.2006 - 2 St OLG Ss 170/06
Erkennbarkeit der Tragweite und Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschrift des § ...
- AG Wuppertal, 03.04.2007 - 22 Ds 16/07
Strafbarkeit bei Nutzung eines offenen WLAN
- LG Dortmund, 19.11.2018 - 31 KLs 78/15
- LG Wuppertal, 19.10.2010 - 25 Qs 177/10
Legales "Schwarzsurfen" mittels eines offenen WLANs
Zum selben Verfahren:
- AG Wuppertal, 03.08.2010 - 26 Ds 282/08
Strafbarkeit der unerlaubten Nutzung eines nicht gesicherten Funknetzwerkes
- AG Wuppertal, 03.08.2010 - 26 Ds 282/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2017 - 13 B 627/17
Äußerung der Pressemitteilung zum Verbot des Vertriebs einer interaktiven ...
- BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
- VG Köln, 26.06.2009 - 1 L 821/09
Rückgabe von drei Lizenzurkunden nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG)
- OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Berichtigungsanspruch bei ...
Querverweise
Auf § 148 TKG verweisen folgende Vorschriften:
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Informationen über Infrastruktur und Netzausbau
- § 79 (Informationen über Infrastruktur)
- Wegerechte und Mitnutzung
- Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze
- Drahtlose Zugangspunkte mit geringer Reichweite, sonstige physische Infrastrukturen und offener Netzzugang
- § 153 (Informationen über sonstige physische Infrastruktur für drahtlose Zugangspunkte mit geringer Reichweite)