Telekommunikationsgesetz
Teil 5 - Informationen über Infrastruktur und Netzausbau (§§ 78 - 86) |
(1) Informationen über den Breitbandausbau beruhen auf einer von der zentralen Informationsstelle des Bundes durchzuführenden geografischen Erhebung zur örtlichen Verfügbarkeit öffentlicher Telekommunikationsnetze, die sie in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal im Jahr durchführt.
(2) 1Die Informationen über den Breitbandausbau umfassen eine gebiets- und haushaltsbezogene Übersicht über die örtliche Verfügbarkeit von öffentlichen Telekommunikationsnetzen sowie Informationen über Gebiete, in denen der Ausbau öffentlicher Telekommunikationsnetze öffentlich gefördert wird, soweit diese Informationen der zentralen Informationsstelle des Bundes vorliegen. 2Die Übersicht muss hinreichende Details zu lokalen Gegebenheiten sowie ausreichende Informationen über die Dienstequalität und deren Parameter enthalten.
(3) Die zentrale Informationsstelle des Bundes muss sicherstellen, dass die Informationen über den Breitbandausbau unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vertraulich behandelt werden.
(4) 1Die zentrale Informationsstelle des Bundes stellt Endnutzern ein Informationswerkzeug bereit, damit diese die Verfügbarkeit von Netzanbindungen in verschiedenen Gebieten mit einem Detailgrad ermitteln können, der geeignet ist, ihnen bei der Auswahl des Betreibers oder Diensteanbieters zu helfen. 2Satz 1 gilt nicht, wenn ein Informationswerkzeug, das die Anforderungen des Satzes 1 erfüllt, auf dem Markt zur Verfügung steht.
ermächtigung
Rechtsprechung zu § 80 TKG
12 Entscheidungen zu § 80 TKG in unserer Datenbank:
- VG Köln, 01.09.2011 - 22 L 1011/11
Die First Mail Düsseldorf GmbH muss ihre Preise vorerst anpassen
- VG Berlin, 28.08.2008 - 1 A 282.07
Gebührenpflicht für das Aufstellen öffentlicher Telekommunikationsstellen
- VG Köln, 30.06.2009 - 22 L 582/09
Gewährleistung einer wirkungsvollen Aufgabenerfüllung der Bundesnetzagentur durch ...
- AG Meldorf, 15.09.2009 - 87 C 554/09
Einbeziehung von AGB bei Internet-by-Call-Verträgen
- VG Köln, 03.09.2004 - 11 L 1280/04
Rechtmäßigkeit einer Frequenzzuteilung ; Verwendung der Funkfrequenzen unter ...
- LG Köln, 03.08.2005 - 28 O (Kart) 288/05
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 2 A 10449/16
Regionalfensterprogramm bei Sat.1: Verlängerung der Zulassung rechtmäßig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2016 - 13 B 936/16
Entgeltgenehmigung für die Postdienstleistung "E-POSTBRIEF mit klassischer ...
- VG Köln, 13.08.2007 - 22 L 1042/07
Auskunftsersuchen der Bundesnetzagentur an alternative Postunternehmen müssen ...
- VG Köln, 02.07.2007 - 11 L 882/07
Einschreiten bei Verstößen bei der Nutzung von 0900er-Nummern aufgrund einer ...
Querverweise
Auf § 80 TKG verweisen folgende Vorschriften:
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Marktregulierung
- Verfahren der Marktregulierung
- § 10 (Marktdefinition)
- Informationen über Infrastruktur und Netzausbau
- Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten
- § 157 (Verfügbarkeit der Telekommunikationsdienste)
- Bundesnetzagentur und andere zuständige Behörden
- Befugnisse
- § 203 (Auskunftsverlangen und weitere Untersuchungsrechte; Übermittlungspflichten)