Telemediengesetz
| Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 3) |
(1) Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach § 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind (Telemedien). Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird.
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für den Bereich der Besteuerung.
(3) Das Telekommunikationsgesetz und die Pressegesetze bleiben unberührt.
(4) Die an die Inhalte von Telemedien zu richtenden besonderen Anforderungen ergeben sich aus dem Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag).
(5) Dieses Gesetz trifft weder Regelungen im Bereich des internationalen Privatrechts noch regelt es die Zuständigkeit der Gerichte.
(6) Die besonderen Bestimmungen dieses Gesetzes für audiovisuelle Mediendienste auf Abruf gelten nicht für Dienste, die
| 1. | ausschließlich zum Empfang in Drittländern bestimmt sind und | |
| 2. | nicht unmittelbar oder mittelbar von der Allgemeinheit mit handelsüblichen Verbraucherendgeräten in einem Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (ABl. L 298 vom 17.10.1989, S. 23), die zuletzt durch die Richtlinie 2007/65/EG (ABl. L 332 vom 18.12.2007, S. 27) geändert worden ist, empfangen werden. |
Rechtsprechung zu § 1 TMG
38 Entscheidungen zu § 1 TMG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Hamburg, 24.07.2007 - 7 U 98/06
Herkunftslandprinzip - Sind die Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch ...
- VGH Bayern, 07.02.2012 - 10 CS 11.1212
Untersagung einer Hausverlosung; Veranstaltung eines Glücksspiels im Internet
- VGH Bayern, 07.03.2012 - 10 CS 10.1347
Werbung für Glücksspiele im Fernsehen; Glücksspielangebot über das Internet; ...
- BGH, 10.11.2009 - VI ZR 217/08
Vorlagebeschluss Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 548/07
Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Internationale inländische ...
- LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 548/07
- OLG Hamburg, 26.05.2011 - 3 U 67/11
Ansprüche Einzelner gegen den Betreiber einer Suchmaschine auf Unterlassung der ...
- VG Ansbach, 17.01.2013 - AN 5 K 12.00008
Zustimmung zur Überlassung von Schusswaffen und Munition an Bewachungspersonal ...
- VG Münster, 14.06.2010 - 1 L 155/10
Zulässigkeit eines Haus-Gewinnspiels im Internet
- LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2012 - 11 O 2608/12
Arzt-Bewertungsportal: Unterlassungsanspruch eines negativ bewerteten Arztes ...
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Literatur im Internet zu § 1 TMG
- Haftung für strafbare Inhalte im Bereich der Telemedien von RA Alexander Schultz (Aufsatz)
über www.mediendelikte.de
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Querverweise
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Außervertragliche Schuldverhältnisse
- Art. 27 ff (zu § 1 V)
- Landespressegesetz (LPresseG)
- §§ 1 ff (Freiheit der Presse) (zu § 1 III)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 Nr. 11a (Begriffsbestimmungen) (zu §§ 1 ff)