Transplantationsgesetz

   Abschnitt 8 - Schlussvorschriften (§§ 21 - 26)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/TPG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ TPG (https://dejure.org/gesetze/TPG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ TPG
__paste_bez____paste_norm__ Transplantationsgesetz (https://dejure.org/gesetze/TPG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Transplantationsgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 22
Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen

Die Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes bleiben unberührt.

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht