Bundesrepublik Deutschland
zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2010 (BGBl. I S. 1934) m.W.v. 15.12.2010
Tierschutzgesetz
In der Fassung der Bekanntmachung vom 18.05.2006 (BGBl. I S. 1206, ber. S. 1313)zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2010 (BGBl. I S. 1934) m.W.v. 15.12.2010
Erster Abschnitt
§ 1
Zweiter AbschnittTierhaltung (§§ 2 - 3)
Dritter AbschnittTöten von Tieren (§§ 4 - 4b)
Vierter AbschnittEingriffe an Tieren (§§ 5 - 6a)
Fünfter AbschnittTierversuche (§§ 7 - 9a)
Sechster Abschnitt
§ 10
Siebenter Abschnitt
§ 10a
Achter Abschnitt
Neunter Abschnitt
§ 12
Zehnter Abschnitt
Elfter AbschnittDurchführung des Gesetzes (§§ 14 - 16i)
Zwölfter AbschnittStraf- und Bußgeldvorschriften (§§ 17 - 20a)
Dreizehnter Abschnitt
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