Tierschutzgesetz
| Dritter Abschnitt - Töten von Tieren (§§ 4 - 4b) |
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.
(2) Für das Schlachten eines warmblütigen Tieres gilt § 4a.
(3) Für das Töten von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken gelten die §§ 8b, 9 Abs. 2 Satz 2, im Falle von Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen außerdem § 9 Abs. 2 Nr. 7 entsprechend.
Rechtsprechung zu § 4 TierSchG
15 Entscheidungen zu § 4 TierSchG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VG Frankfurt/Main, 11.02.2003 - 2 G 588/03
Ausnahmegenehmigung zum Schächten für islamisches Opferfest
- BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
Schächten
- VG Darmstadt, 28.12.2006 - 3 G 2549/06
Vorläufiger Rechtsschutz - Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer ...
- BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99
Tierschutzrecht
- VG Gera, 17.03.2008 - 3 K 1513/07
; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; ...
- VGH Hessen, 24.11.2004 - 11 UE 317/03
Ausnahmegenehmigung zum Schächten
- VGH Hessen, 18.04.1997 - 11 TG 1449/97
Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) - Nachweis der ...
- VG Berlin, 21.01.2011 - 24 L 466.10
- VG Düsseldorf, 25.11.2010 - 15 L 1867/10
Jagdschein Ungültigkeit Einziehung Grundsätze Weidgerechtigkeit ...
- KG, 24.07.2009 - 1 Ss 235/09
Zur Tötung zweier Kaninchen im Rahmen einer künstlerischen Vorführung
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