Teilzeit- und Befristungsgesetz
| Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 5) |
Rechtsprechung zu § 5 TzBfG
Rechtsprechungsübersichten:
- Entscheidung zu § 5 TzBfG im Volltext bei

Literatur im Internet zu § 5 TzBfG
Querverweise
Auf § 5 TzBfG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 5 TzBfG:
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Allgemeiner Kündigungsschutz
- §§ 4 ff (Anrufung des Arbeitsgerichtes)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- Personelle Angelegenheiten
- Personelle Einzelmaßnahmen
- § 102 (Mitbestimmung bei Kündigungen)
Rechtsberatung
- Sofortige Rechtsauskunft zu § 5 TzBfG bei

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!


Sie betreiben juristische Seiten im Internet?