Baden-Württemberg

Unterbringungsgesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 02.12.1991 (GBl. S. 794)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. S. 195) m.W.v. 01.09.2009

1. Abschnitt
Allgemeines (§§ 1 - 2)

§ 1 Voraussetzungen der Unterbringung

§ 2 Anerkannte Einrichtungen

2. Abschnitt

§ 3 Unterbringungsantrag

§ 4 Fürsorgliche Aufnahme und Zurückhaltung

§ 5 Ärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt

3. Abschnitt

§ 6 Zuständigkeit zur Ausführung der Unterbringung

§ 7 Unterbringung und Betreuung

§ 8 Heilbehandlung

§ 9 Persönliches Eigentum, Besuchsrecht, Telefonverkehr

§ 10 Schrift- und Paketverkehr

§ 11 Urlaub

§ 12 Unmittelbarer Zwang

§ 13 Entlassung

§ 14 Fortdauer der Unterbringung

4. Abschnitt

§ 15

5. Abschnitt

§ 16 Kosten des Verfahrens

§ 17 Kosten der Unterbringung

§ 18 Einschränkung von Grundrechten

§ 19 Übergangsvorschrift

§ 20 Aufhebung von Rechtsvorschriften

§ 21 Inkrafttreten

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Literatur im Internet zum UBG

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