Baden-Württemberg

Unterbringungsgesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 02.12.1991 (GBl. S. 794)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.03.2006 (GBl. S. 52) m.W.v. 14.03.2006
1. Abschnitt
Allgemeines (§§ 1 - 2)
§ 1 Voraussetzungen der Unterbringung
§ 2 Anerkannte Einrichtungen
2. Abschnitt
§ 3 Unterbringungsantrag
§ 4 Fürsorgliche Aufnahme und Zurückhaltung
§ 5 Ärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt
3. Abschnitt
§ 6 Zuständigkeit zur Ausführung der Unterbringung
§ 7 Unterbringung und Betreuung
§ 8 Heilbehandlung
§ 9 Persönliches Eigentum, Besuchsrecht, Telefonverkehr
§ 10 Schrift- und Paketverkehr
§ 11 Urlaub
§ 12 Unmittelbarer Zwang
§ 13 Entlassung
§ 14 Fortdauer der Unterbringung
4. Abschnitt
§ 15
5. Abschnitt
§ 16 Kosten des Verfahrens
§ 17 Kosten der Unterbringung
§ 18 Einschränkung von Grundrechten
§ 19 Übergangsvorschrift
§ 20 Aufhebung von Rechtsvorschriften
§ 21 Inkrafttreten

Literatur im Internet zum UBG

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