Unterbringungsgesetz

   5. Abschnitt - Kosten, Schlußbestimmungen, Grundrechte (§§ 16 - 21)   
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Aufhebung von Rechtsvorschriften

Es treten außer Kraft

1. das Gesetz über die Unterbringung von Geisteskranken und Suchtkranken (Unterbringungsgesetz - UnterbrG) vom 16. Mai 1955 (GBl. S. 87), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz über die Änderung von Zuständigkeiten der Ministerien vom 25. Juli 1972 (GBl. S. 400),
2. die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Gesetzes über die Unterbringung von Geisteskranken und Suchtkranken (UnterbrGDVO) vom 8. November 1955 (GBl. S. 248).

Literatur im Internet zu § 20 UBG

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