Gesetzesstand: 1. Juli 2008
| | 5. Abschnitt - Kosten, Schlußbestimmungen, Grundrechte (§§ 16 - 21) | |

§ 20
Aufhebung von Rechtsvorschriften
Es treten außer Kraft
| 1. | das Gesetz über die Unterbringung von Geisteskranken und Suchtkranken (Unterbringungsgesetz - UnterbrG) vom 16. Mai 1955 (GBl. S. 87), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz über die Änderung von Zuständigkeiten der Ministerien vom 25. Juli 1972 (GBl. S. 400), |
| 2. | die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Gesetzes über die Unterbringung von Geisteskranken und Suchtkranken (UnterbrGDVO) vom 8. November 1955 (GBl. S. 248). |
Literatur im Internet zu § 20 UBG
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