Unterbringungsgesetz
| 5. Abschnitt - Kosten, Schlußbestimmungen, Grundrechte (§§ 16 - 21) |
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1983 in Kraft*.
Amtlicher Hinweis:* Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung. Das Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes und zur Anpassung des Landesrechts vom 19. November 1991 (GBI. 5.681) tritt, soweit es das Unterbringungsgesetz betrifft, am 1. Januar 1992 in Kraft.
Literatur im Internet zu § 21 UBG
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