(1) Informationspflichtige Stellen sind
1. | 1die Regierung und andere Stellen der öffentlichen Verwaltung. 2Gremien, die diese Stellen beraten, gelten als Teil der Stelle, die deren Mitglieder beruft. 3Zu den informationspflichtigen Stellen gehören nicht | ||
a) | die obersten Bundesbehörden, soweit und solange sie im Rahmen der Gesetzgebung tätig werden, und | ||
b) | Gerichte des Bundes, soweit sie nicht Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen; | ||
2. | natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen, die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen, insbesondere solche der umweltbezogenen Daseinsvorsorge, und dabei der Kontrolle des Bundes oder einer unter der Aufsicht des Bundes stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen. |
(2) Kontrolle im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 liegt vor, wenn
(3) Umweltinformationen sind unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über
(4) 1Eine informationspflichtige Stelle verfügt über Umweltinformationen, wenn diese bei ihr vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden. 2Ein Bereithalten liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person, die selbst nicht informationspflichtige Stelle ist, Umweltinformationen für eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Absatzes 1 aufbewahrt, auf die diese Stelle einen Übermittlungsanspruch hat.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes vom 27.10.2014
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
06.11.2014 | Gesetz zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes | 27.10.2014 |
Rechtsprechung zu § 2 UIG
378 Entscheidungen zu § 2 UIG in unserer Datenbank:
- VG Oldenburg, 11.01.2017 - 5 A 268/14
Akteneinsicht; Putentransport; Tiertransport; Umweltbestandteil; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 30.01.2020 - 10 C 11.19
Kein Anspruch auf Zugang zu Informationen über Aufsichtsmaßnahmen bei ...
- OVG Niedersachsen, 27.02.2018 - 2 LC 58/17
Anspruch eines Tierschutzvereins auf Einsichtnahme in die Behördenakten ...
- BVerwG, 30.01.2020 - 10 C 11.19
- VGH Hessen, 07.12.2023 - 9 A 574/18
Auskunft über Beratungen zu Umweltinformationen in einem Konsortialausschuss
- VG Gelsenkirchen, 08.03.2021 - 20 K 4735/19
Umweltinformationsgesetz, Akteneinsicht, Bauakte, Baugenehmigung
- VG Schleswig, 05.03.2024 - 2 B 3/24
Baugenehmigung
- BVerwG, 09.01.2024 - 20 F 2.21
Teilweise Rechtswidrigkeit einer Freigabeerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO
- BVerwG, 08.05.2019 - 7 C 28.17
Zugang zu Umweltinformationen über Stuttgart 21
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 22.03.2022 - 10 C 2.21
Zugang zu Umweltinformationen über Stuttgart 21 - Ausnahme für interne ...
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 10 S 436/15
Zugang zu Umweltinformationen - hier: Unterlagen im Zusammenhang mit den ...
- BVerwG, 22.03.2022 - 10 C 2.21
Querverweise
Auf § 2 UIG verweisen folgende Vorschriften:
- Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
- § 1 (Anwendungsbereich)
Redaktionelle Querverweise zu § 2 UIG:
- Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
- §§ 1 ff. (Anwendungsbereich) (zu § 2 III Nr. 6)