Bundesrepublik Deutschland

Unterlassungsklagengesetz
(Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.2002 (BGBl. I S. 3422, ber. 4346)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.02.2012 (BGBl. I S. 146) m.W.v. 14.02.2012
Abschnitt 1

§ 1 Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 2 Unterlassungsanspruch bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken

§ 2a Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz

§ 3 Anspruchsberechtigte Stellen

§ 3a Anspruchsberechtigte Verbände nach § 2a

§ 4 Qualifizierte Einrichtungen

§ 4a Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen

Abschnitt 2
Unterabschnitt 1

§ 5 Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften

§ 6 Zuständigkeit

§ 7 Veröffentlichungsbefugnis

Unterabschnitt 2

§ 8 Klageantrag und Anhörung

§ 9 Besonderheiten der Urteilsformel

§ 10 Einwendung wegen abweichender Entscheidung

§ 11 Wirkungen des Urteils

Unterabschnitt 3

§ 12 Einigungsstelle

Abschnitt 3

§ 13 Auskunftsanspruch der anspruchsberechtigten Stellen

§ 13a Auskunftsanspruch sonstiger Betroffener

Abschnitt 4

§ 14 Schlichtungsverfahren

Abschnitt 5

§ 15 Ausnahme für das Arbeitsrecht

Abschnitt 6

§ 16 Überleitungsvorschrift zur Aufhebung des AGB-Gesetzes

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