Deutschland

Unterlassungsklagengesetz
(Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.2002 (BGBl. I S. 3422, ber. S. 4346)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.10.2023 (BGBl. I S. 272) m.W.v. 13.10.2023

Abschnitt 1

§ 1 Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1a Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug

§ 2 Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken

§ 2a Unterlassungsanspruch bei Verstößen innerhalb der Europäischen Union

§ 2b Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz

§ 2c Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen

Abschnitt 2

§ 3 Anspruchsberechtigte Stellen

§ 3a Anspruchsberechtigte Verbände nach § 2b

§ 4 Liste der qualifizierten Verbraucherverbände

§ 4a Überprüfung der Eintragung in der Liste nach § 4

§ 4b Berichtspflichten und Mitteilungspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände

§ 4c Aufhebung der Eintragung in der Liste nach § 4

§ 4d Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen

§ 4e Überprüfung und Aufhebung einer Eintragung in der Liste nach § 4d

§ 4f Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Unterabschnitt 1

§ 5 Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften

§ 5a Informationspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände und qualifizierten Einrichtungen zu gerichtlichen Verfahren im Inland

§ 6 Zuständigkeit und Verfahren

§ 6a Bekanntmachungen im Verbandsklageregister zu einstweiligen Verfügungen und Klagen zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen

§ 7 Veröffentlichungsbefugnis

Unterabschnitt 2

§ 8 Klageantrag und Anhörung

§ 9 Besonderheiten der Urteilsformel

§ 10 Einwendung wegen abweichender Entscheidung

§ 11 Wirkungen des Urteils

Unterabschnitt 3

§ 12 Einigungsstelle

§ 12a Anhörung der Datenschutzbehörden in Verfahren über Ansprüche nach § 2

Abschnitt 4

§ 13 Auskunftsanspruch der anspruchsberechtigten Stellen

§ 13a Auskunftsanspruch sonstiger Betroffener

Abschnitt 5

§ 14 Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung

Abschnitt 6

§ 15 Ausnahme für das Arbeitsrecht

Abschnitt 7

§ 16 Bußgeldvorschriften

Abschnitt 8

§ 17 Überleitungsvorschriften zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

§ 18 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1820 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht