Unterlassungsklagengesetz
(Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.2002 (BGBl. I S. 3422, ber. S. 4346)zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.10.2023 (BGBl. I S. 272) m.W.v. 13.10.2023
Abschnitt 1
§ 1 Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1a Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug
§ 2 Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken
§ 2a Unterlassungsanspruch bei Verstößen innerhalb der Europäischen Union
§ 2b Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz
§ 2c Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen
Abschnitt 2Anspruchsberechtigte Stellen (§§ 3 - 4f)
§ 3 Anspruchsberechtigte Stellen
§ 3a Anspruchsberechtigte Verbände nach § 2b
§ 4 Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
§ 4a Überprüfung der Eintragung in der Liste nach § 4
§ 4b Berichtspflichten und Mitteilungspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände
§ 4c Aufhebung der Eintragung in der Liste nach § 4
§ 4d Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen
§ 4e Überprüfung und Aufhebung einer Eintragung in der Liste nach § 4d
§ 4f Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3Verfahrensvorschriften (§§ 5 - 12a)
Unterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften (§§ 5 - 7)
§ 5 Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften
§ 5a Informationspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände und qualifizierten Einrichtungen zu gerichtlichen Verfahren im Inland
§ 6 Zuständigkeit und Verfahren
§ 6a Bekanntmachungen im Verbandsklageregister zu einstweiligen Verfügungen und Klagen zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen
§ 7 Veröffentlichungsbefugnis
Unterabschnitt 2
§ 8 Klageantrag und Anhörung
§ 9 Besonderheiten der Urteilsformel
§ 10 Einwendung wegen abweichender Entscheidung
§ 11 Wirkungen des Urteils
Unterabschnitt 3
Abschnitt 4
§ 13 Auskunftsanspruch der anspruchsberechtigten Stellen
§ 13a Auskunftsanspruch sonstiger Betroffener
Abschnitt 5
§ 14 Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6Anwendungsbereich (§ 15)
§ 15 Ausnahme für das Arbeitsrecht
Abschnitt 7
§ 16 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8
§ 17 Überleitungsvorschriften zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
§ 18 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1820 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG