Unterlassungsklagengesetz
| Abschnitt 5 - Anwendungsbereich (§ 15) |
Rechtsprechung zu § 15 UKlaG
2 Entscheidungen zu § 15 UKlaG in unserer Datenbank:
- ArbG Stuttgart, 18.03.2005 - 26 Ga 4/05
Einstweilige Verfügung - Beschäftigungspflicht
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
Literatur im Internet zu § 15 UKlaG
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 15 UKlaG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
- § 310 IV 2 (Anwendungsbereich)
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