Unterlassungsklagengesetz

   Abschnitt 5 - Anwendungsbereich (§ 15)   
§ 15
Ausnahme für das Arbeitsrecht

Dieses Gesetz findet auf das Arbeitsrecht keine Anwendung.

Rechtsprechung zu § 15 UKlaG

2 Entscheidungen zu § 15 UKlaG in unserer Datenbank:

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Literatur im Internet zu § 15 UKlaG

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 15 UKlaG:
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
      Recht der Schuldverhältnisse
        Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
          § 310 IV 2 (Anwendungsbereich)

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