Unterlassungsklagengesetz
| Abschnitt 1 - Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (§§ 1 - 4a) |
(1) Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Werden die Zuwiderhandlungen in einem geschäftlichen Betrieb von einem Angestellten oder einem Beauftragten begangen, so ist der Unterlassungsanspruch auch gegen den Inhaber des Betriebs begründet.
(2) Verbraucherschutzgesetze im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere
| 1. | die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts, die für | ||
| a) | Haustürgeschäfte, | ||
| b) | Fernabsatzverträge, | ||
| c) | Verbrauchsgüterkäufe, | ||
| d) | Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge, | ||
| e) | Verbraucherdarlehensverträge, Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge, | ||
| f) | Reiseverträge, | ||
| g) | Darlehensvermittlungsverträge sowie | ||
| h) | Zahlungsdiensteverträge | ||
| zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher gelten, | |||
| 2. | die Vorschriften zur Umsetzung der Artikel 5, 10 und 11 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr", ABl. EG Nr. L 178 S. 1), | ||
| 3. | das Fernunterrichtsschutzgesetz, | ||
| 4. | die Vorschriften des Bundes- und Landesrechts zur Umsetzung der Artikel 10 bis 21 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (ABl. EG Nr. L 298 S. 23), geändert durch die Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (ABl. EG Nr. L 202 S. 60), | ||
| 5. | die entsprechenden Vorschriften des Arzneimittelgesetzes sowie Artikel 1 §§ 3 bis 13 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens, | ||
| 6. | § 126 des Investmentgesetzes, | ||
| 7. | die Vorschriften des Abschnitts 6 des Wertpapierhandelsgesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen und einem Kunden regeln, | ||
| 8. | das Rechtsdienstleistungsgesetz, | ||
| 9. | § 37 Abs. 1 und 2, § 53 Abs. 2 und 3, §§ 54, 55 Abs. 2 und 3 sowie § 56 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, | ||
| 10. | das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. | ||
(3) Der Anspruch auf Unterlassung kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Geltendmachung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.
Rechtsprechung zu § 2 UKlaG
173 Entscheidungen zu § 2 UKlaG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Hamburg, 09.06.2004 - 5 U 186/03
§ 28 Abs.4 S.2 BDSG keine verbraucherschützende Norm
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 28.10.2003 - 312 O 707/03
Begriff des "Verbraucherschutzgesetzes" im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes ...
- LG Hamburg, 28.10.2003 - 312 O 707/03
- OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 6 U 168/04
Datenerhebung bei Kindern
- BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08
Gewährleistungsausschluss im Internet
- LG Berlin, 04.06.2003 - 26 O 168/03
- BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03
Anbieterkennzeichnung im Internet
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 11.09.2003 - 29 U 2681/03
Impressum - Zwei Klicks sind keiner zuviel
- OLG München, 11.09.2003 - 29 U 2681/03
- BGH, 02.10.2008 - I ZB 96/07
Auswärtiger Rechtsanwalt VII
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 08.10.2007 - 17 W 137/07
Höhe fiktiver Informationskosten bei Einweisung eines örtlichen ...
- OLG Köln, 08.10.2007 - 17 W 137/07
- BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04
Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren; ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
24.05.2012
ClaraNet GmbH
11.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Informationstechnologierecht
Literatur im Internet zu § 2 UKlaG
Querverweise
- UKlaG
- Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
- Verfahrensvorschriften
- Besondere Vorschriften für Klagen nach § 2
- § 12 (Einigungsstelle)
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Rechtsfolgen
- § 8 (Beseitigung und Unterlassung)
- Telemediengesetz (TMG)
- Zulassungsfreiheit und Informationspflichten
- § 5 (Allgemeine Informationspflichten) (zu § 2 Nr. 2)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Schuldverhältnisse aus Verträgen
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Kauf, Tausch
- Verbrauchsgüterkauf
- §§ 474 ff (Begriff des Verbrauchsgüterkaufs) (zu § 2 Nr. 1)
- Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
- §§ 481 ff (Teilzeit-Wohnrechtevertrag) (zu § 2 Nr. 1)
- Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
- Werkvertrag und ähnliche Verträge
- Reisevertrag
- §§ 651a ff (Vertragstypische Pflichten beim Reisevertrag) (zu § 2 Nr. 1)
- Mäklervertrag
- Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen
- §§ 655a ff (Darlehensvermittlungsvertrag) (zu § 2 Nr. 1)
- Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
- [ohne amtliche Überschrift]
- §§ 1 ff (Anwendungsbereich) (zu § 2 II Nr. 3)
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Rechtsfolgen
- § 8 (Beseitigung und Unterlassung)
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten
- §§ 31 ff (Allgemeine Verhaltensregeln) (zu § 2 II Nr. 7)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (1)
Eigene Frage stellen