Unterlassungsklagengesetz
| Abschnitt 1 - Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (§§ 1 - 4a) |
Der in § 2a Abs. 1 bezeichnete Anspruch auf Unterlassung steht rechtsfähigen Verbänden zur nicht gewerbsmäßigen und nicht nur vorübergehenden Förderung der Interessen derjenigen zu, die durch § 95b Abs. 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes begünstigt werden. Der Anspruch kann nur an Verbände im Sinne des Satzes 1 abgetreten werden.
Rechtsprechung zu § 3a UKlaG
5 Entscheidungen zu § 3a UKlaG in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 29.09.2011 - 8 U 144/11
Versicherungsrecht - Unklare Obliegenheitsklausel
- OLG Celle, 29.09.2011 - 8 U 146/11
Versicherungsrecht - Unklare Obliegenheitsklausel
- OLG Celle, 29.09.2011 - 8 U 145/11
Versicherungsrecht - Unklare Obliegenheitsklausel
- OLG Köln, 01.10.2010 - 20 U 126/09
- KG, 01.11.2005 - 1 W 334/05
Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf Festsetzung einer Geschäftsgebühr für eine ...
Literatur im Internet zu § 3a UKlaG
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