Unterlassungsklagengesetz

   Abschnitt 2 - Verfahrensvorschriften (§§ 5 - 12)   
   Unterabschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 5 - 7)   
§ 5
Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften

Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und § 12 Abs. 1, 2 und 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.

Rechtsprechung zu § 5 UKlaG

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 5 UKlaG

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 5 UKlaG:
    Zivilprozessordnung (ZPO)
      Allgemeine Vorschriften
        Gerichte
          Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften
            §§ 1 ff (Sachliche Zuständigkeit)

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