Bundesrepublik Deutschland

Unterlassungsklageverordnung

Verordnung vom 03.07.2002 (BGBl. I S. 2565), in Kraft getreten am 16.07.2002

aufgehoben durch Gesetz vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2355) m.W.v. 31.10.2009

§ 1 Wettbewerbsverbände

§ 2 Inkrafttreten

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