Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
In der Fassung der Bekanntmachung vom 21.02.2005 (BGBl. I S. 434)zuletzt geändert durch Verordnung vom 02.12.2011 (BGBl. I S. 2416) m.W.v. 01.01.2012
Zu § 3a des Gesetzes (§ 1)
§ 1 (weggefallen)
Zu § 3b des Gesetzes (§§ 2 - 7)
§ 2 Verbindungsstrecken im Inland
§ 3 Verbindungsstrecken im Ausland
§ 4 Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr
§ 5 Kurze Straßenstrecken im Inland
§ 6 Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten
§ 7 Kurze Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr mit Wasserfahrzeugen
Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe a und den §§ 6 und 7 des Gesetzes (§§ 8 - 17)
Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§§ 8 - 17)
§ 8 Grundsätze für den Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen
§ 9 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen
§ 10 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen
§ 11 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen
§ 12 Ausfuhrnachweis bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
§ 13 Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
§ 14-16 (weggefallen)
§ 17 Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe b und § 6a des Gesetzes (§§ 17a - 17c)
§ 17a Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
§ 17b Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen
§ 17c Buchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Zu § 4 Nr. 2 und § 8 des Gesetzes (§ 18)
§ 18 Buchmäßiger Nachweis bei Umsätzen für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt
Zu § 4 Nr. 3 des Gesetzes (§§ 19 - 21)
§ 19 (weggefallen)
§ 20 Belegmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
§ 21 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
Zu § 4 Nr. 5 des Gesetzes (§ 22)
§ 22 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Vermittlungen
Zu § 4 Nr. 18 des Gesetzes (§ 23)
§ 23 Amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Zu § 4a des Gesetzes (§ 24)
§ 24 Antragsfrist für die Steuervergütung und Nachweis der Voraussetzungen
Zu § 10 Abs. 6 des Gesetzes (§ 25)
§ 25 Durchschnittsbeförderungsentgelt
Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes (§§ 26 - 29)
§ 26-29 (weggefallen)
Zu § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe d des Gesetzes (§ 30)
§ 30 Schausteller
Zu § 13b des Gesetzes (§ 30a)
§ 30a Steuerschuldnerschaft bei unfreien Versendungen
Zu § 14 des Gesetzes (§§ 31 - 34)
§ 31 Angaben in der Rechnung
§ 32 Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen
§ 33 Rechnungen über Kleinbeträge
§ 34 Fahrausweise als Rechnungen
Zu § 15 des Gesetzes (§§ 35 - 43)
§ 35 Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen
§ 36-39a (weggefallen)
§ 40 Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen
§ 41-42 (weggefallen)
§ 43 Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern
Zu § 15a des Gesetzes (§§ 44 - 45)
§ 44 Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs
§ 45 Maßgebliches Ende des Berichtigungszeitraums
Zu den §§ 16 und 18 des Gesetzes (§§ 46 - 62)
Dauerfristverlängerung (§§ 46 - 48)
Verzicht auf die Steuererhebung (§§ 49 - 50)
Besteuerung im Abzugsverfahren (§§ 51 - 58)
§ 51-58 (weggefallen)
Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren (§§ 59 - 62)
Zu § 22 des Gesetzes (§§ 63 - 68)
§ 63 Aufzeichnungspflichten
§ 64 Aufzeichnung im Fall der Einfuhr
§ 65 Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer
§ 66 Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung allgemeiner Durchschnittssätze
§ 66a Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
§ 67 Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
§ 68 Befreiung von der Führung des Steuerhefts
Zu § 23 des Gesetzes (§§ 69 - 70)
Zu § 24 Abs. 4 des Gesetzes (§ 71)
§ 71 Verkürzung der zeitlichen Bindungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Zu § 25 Abs. 2 des Gesetzes (§ 72)
§ 72 Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Reiseleistungen
Zu § 26 Abs. 5 des Gesetzes (§ 73)
§ 73 Nachweis der Voraussetzungen der in bestimmten Abkommen enthaltenen Steuerbefreiungen
Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 74 - 76)
Anlage
Anlage (zu den §§ 69 und 70)
Literatur im Internet zur UStDV
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