Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

   Zu § 10 Abs. 6 des Gesetzes (§ 25)   
§ 25
Durchschnittsbeförderungsentgelt

Das Durchschnittsbeförderungsentgelt wird auf 4,43 Cent je Personenkilometer festgesetzt.

Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Stellenmarkt mit 25.288 aktuellen Stellenanzeigen bei



Ausgewählte Stellenangebote:
00008595, Darmstadt, Springe
26.05.2012

Stellenangebote mit Schwerpunkt Steuerrecht

Literatur im Internet zu § 25 UStDV

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zu § 25 UStDV bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht