Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Zu § 14 des Gesetzes (§§ 31 - 34) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (https://dejure.org/gesetze/UStDV/__paste_norm__.html)
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Wird in einer Rechnung über Lieferungen oder sonstige Leistungen, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, der Steuerbetrag durch Maschinen automatisch ermittelt und durch diese in der Rechnung angegeben, ist der Ausweis des Steuerbetrags in einer Summe zulässig, wenn für die einzelnen Posten der Rechnung der Steuersatz angegeben wird.
Querverweise
Auf § 32 UStDV verweisen folgende Vorschriften:
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
- Zu § 14 des Gesetzes
- § 33 (Rechnungen über Kleinbeträge)