Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
| Zu § 3b des Gesetzes (§§ 2 - 7) |
Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen sind inländische Streckenanteile, die in einer Fahrtrichtung nicht länger als zehn Kilometer sind, als ausländische Beförderungsstrecken anzusehen. § 6 bleibt unberührt.
Rechtsprechung zu § 5 UStDV
32 Entscheidungen zu § 5 UStDV in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 16.12.1982 - V R 81/78
- BFH, 17.05.1979 - V R 112/74
- BFH, 02.11.1989 - V R 56/84
Vorsteuerabzug aus Gutschrift mit überhöhtem Steuerausweis
- BFH, 04.03.1982 - V R 107/79
Zur Frage, in welchen Fällen mit umsatzsteuerrechtlicher Wirkung durch Rechnung ...
- BFH, 16.09.1976 - V B 74/75
- BFH, 27.03.1981 - V S 19/80
Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Versicherung eines Gutschriftempfängers über ...
- BFH, 15.07.1976 - V B 35/75
- FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - 2 K 2866/99
Besteuerung grenzüberschreitender Kindergartenfahrten
- BFH, 17.04.1980 - V S 18/79
Änderung einer Abrechnung durch Leistungsempfänger: Rechtliche Wirkung nur, wenn ...
- BFH, 18.03.1982 - V R 196/81
Gegenseitiger Vertrag als Rechnung oder Gutschrift
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