Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
| Zu § 3b des Gesetzes (§§ 2 - 7) |
Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen von und zu den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten sowie zwischen diesen Gebieten sind die Streckenanteile in diesen Gebieten als inländische Beförderungsstrecken anzusehen.
Rechtsprechung zu § 6 UStDV
5 Entscheidungen zu § 6 UStDV in unserer Datenbank:
- BFH, 22.10.1970 - V R 67/70
- BFH, 22.06.1972 - V R 36/71
Steuersatz für Leistungen von Märchenwaldunternehmern
- FG Hessen, 06.04.2000 - 6 K 3280/99
Steuerfreiheit; Nachweis; Kfz.; Verkauf; Empfangsbestätigung; Ausland; ...
- BFH, 12.06.1986 - V R 75/78
Kein Vorsteuerabzug aus Sammellisten als Rechnungsersatz
- BFH, 17.05.1979 - V R 112/74
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Querverweise
Auf § 6 UStDV verweisen folgende Vorschriften:
- UStDV
- Zu § 3b des Gesetzes
- § 5 (Kurze Straßenstrecken im Inland)
- Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe a und den §§ 6 und 7 des Gesetzes
- Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
- § 9 (Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen)
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