Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

   Zu § 3b des Gesetzes (§§ 2 - 7)   
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§ 6
Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten

Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen von und zu den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten sowie zwischen diesen Gebieten sind die Streckenanteile in diesen Gebieten als inländische Beförderungsstrecken anzusehen.

Rechtsprechung zu § 6 UStDV

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