Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

   Zu § 3b des Gesetzes (§§ 2 - 7)   
§ 6
Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten

Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen von und zu den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten sowie zwischen diesen Gebieten sind die Streckenanteile in diesen Gebieten als inländische Beförderungsstrecken anzusehen.

Rechtsprechung zu § 6 UStDV

5 Entscheidungen zu § 6 UStDV in unserer Datenbank:

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26.05.2012

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Literatur im Internet zu § 6 UStDV

Querverweise

Auf § 6 UStDV verweisen folgende Vorschriften:
    UStDV
      Zu § 3b des Gesetzes
        § 5 (Kurze Straßenstrecken im Inland)
     
      Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe a und den §§ 6 und 7 des Gesetzes
        Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
          § 9 (Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen)

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