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Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 100 im Titel UStG

Ein Paragraph bzw. Artikel '100' wurde in diesem Titel 'UStG' nicht gefunden! Es wurde zusätzlich eine Volltextsuche durchgeführt:

Treffer im Text:

Anlage 1 (zu § 4 Nr. 4a) Liste der Gegenstände, die der Umsatzsteuerlagerregelung unterliegen können (5 Treffer)
... auch aromatisiert Position 0902 6 Getreide Positionen 1001 bis 1005, 1007 00 und 1008 7 Rohreis (Paddy-Reis) Unterposition 1006 10 ...

§ 1b Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge (1 Treffer)
... im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt; 2. Wasserfahrzeug nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht ...

§ 18a Zusammenfassende Meldung (1 Treffer)
... 2011 gelten die Sätze 2 und 3 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Betrages von 50.000 Euro der Betrag von 100.000 Euro tritt. (2) Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes ...

Treffer in früheren Fassungen:

§ 3c Ort der Lieferung in besonderen Fällen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.07.2021
... der Beförderung oder Versendung im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten der Betrag von 100.000 Euro; 2. im Fall der Beendigung der Beförderung oder Versendung im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates ...

§ 18a Zusammenfassende Meldung (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2021
... 2011 gelten die Sätze 2 und 3 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Betrages von 50.000 Euro der Betrag von 100.000 Euro tritt. (2) Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes ...

§ 18a Zusammenfassende Meldung (1 Treffer), Fassung gültig bis 29.12.2020
... 2011 gelten die Sätze 2 und 3 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Betrages von 50.000 Euro der Betrag von 100.000 Euro tritt. (2) Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes ...

§ 18a Zusammenfassende Meldung (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2020
... 2011 gelten die Sätze 2 und 3 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Betrages von 50.000 Euro der Betrag von 100.000 Euro tritt. (2) Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes ...

§ 18a Zusammenfassende Meldung (1 Treffer), Fassung gültig bis 26.11.2019
... 2011 gelten die Sätze 2 und 3 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Betrages von 50.000 Euro der Betrag von 100.000 Euro tritt. (2) Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes ...

§ 18a Zusammenfassende Meldung (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2017
... 2011 gelten die Sätze 2 und 3 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Betrages von 50.000 Euro der Betrag von 100.000 Euro tritt. (2) Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes ...

Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (1 Treffer), Fassung gültig bis 19.12.2006
... 2915 21 43 Natriumsalz und Kaliumsalz des Saccharins aus Unterposition 2925 1100 44 (weggefallen) 45 Tierische oder pflanzliche ...

Anlage 1 (zu § 4 Nr. 4a) Liste der Gegenstände, die der Umsatzsteuerlagerregelung unterliegen können (7 Treffer, geänderte Trefferanzahl), Fassung gültig bis 19.12.2006
... nicht geröstet, nicht entkoffeiniert, entkoffeiniert Unterpositionen 0901 1100 und 0901 1200 5 Tee, auch aromatisiert Position 0902 ...

Titeltreffer:

Umsatzsteuergesetz (UStG)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2531; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2056
Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (FKAustGEG)
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2531
Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (GVGuStGBÄndG)
G. v. 12.06.2015 BGBl. I S. 925
Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus (InfoAustG)
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1818
Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes (FamKZustG)
G. v. 08.12.2016 BGBl. I S. 2835
Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (3. UStGÄndG)
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2562
Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes (BeamtRuStG)
G. v. 03.07.2013 BGBl. I S. 1978
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes (UStGemAntV) (Fassung gültig bis inkl. 31.12.2017)
V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1555
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes (UStGemAntV) (Fassung gültig bis inkl. 31.12.2014)
V. v. 28.09.2011 BGBl. I S. 1951; aufgehoben durch § 7 V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1555
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach §§ 5a und 5b des Gemeindefinanzreformgesetzes (UStGemAntV) (Fassung gültig bis inkl. 31.12.2008)
V. v. 24.02.2000 BGBl. I S. 163; aufgehoben durch § 8 V. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1928
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes (UStGemAntV) (Fassung gültig bis inkl. 31.12.2011)
V. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1928; aufgehoben durch § 7 V. v. 28.09.2011 BGBl. I S. 1951

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