Umsatzsteuergesetz
| Erster Abschnitt - Steuergegenstand und Geltungsbereich (§§ 1 - 3g) |
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
(2) Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt,
| 1. | soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen so eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind; | |
| 2. | wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft). Die Wirkungen der Organschaft sind auf Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Diese Unternehmensteile sind als ein Unternehmen zu behandeln. Hat der Organträger seine Geschäftsleitung im Ausland, gilt der wirtschaftlich bedeutendste Unternehmensteil im Inland als der Unternehmer. |
(3) Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 des Körperschaftsteuergesetzes) und ihrer land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Auch wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht gegeben sind, gelten als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Sinne dieses Gesetzes
| 1. | (weggefallen) | |
| 2. | die Tätigkeit der Notare im Landesdienst und der Ratschreiber im Land Baden-Württemberg, soweit Leistungen ausgeführt werden, für die nach der Bundesnotarordnung die Notare zuständig sind; | |
| 3. | die Abgabe von Brillen und Brillenteilen einschließlich der Reparaturarbeiten durch Selbstabgabestellen der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung; | |
| 4. | die Leistungen der Vermessungs- und Katasterbehörden bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters mit Ausnahme der Amtshilfe; | |
| 5. | die Tätigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, soweit Aufgaben der Marktordnung, der Vorratshaltung und der Nahrungsmittelhilfe wahrgenommen werden. |
Rechtsprechung zu § 2 UStG
1.814 Entscheidungen zu § 2 UStG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 29.01.2013 - II ZR 91/11
Steuerrecht - Zuweisung des Vorsteuerabzugsrechts an den Organträger
- BFH, 20.08.2009 - V R 30/06
Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - ...
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 18.01.2006 - 5 K 6680/02
Klärschlammentsorgung; Abwasserbeseitigung; Betriebskostenzuschuss; Organschaft; ...
- FG Düsseldorf, 18.01.2006 - 5 K 6680/02
- BFH, 01.12.2010 - XI R 43/08
Zu den Voraussetzungen einer finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft ...
Zum selben Verfahren:
- FG Sachsen, 12.03.2008 - 8 K 560/05
Anforderungen an die finanzielle Eingliederung in eine umsatzsteuerliche ...
- FG Sachsen, 12.03.2008 - 8 K 560/05
- BFH, 02.07.2008 - XI R 66/06
Voraussetzung für Aufwendungseigenverbrauch nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ...
- BFH, 15.04.2010 - V R 10/09
Privatrechtliche Vermögensverwaltung - Gestattung der Automatenaufstellung - ...
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 11.12.2008 - 5 K 6658/03
Die Hochschule als Unternehmerin?
- FG Münster, 11.12.2008 - 5 K 6658/03
- BFH, 30.04.2009 - V R 3/08
Keine Mehrmütterorganschaft im Umsatzsteuerrecht
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BMF-Schreiben
- BMF, 01.12.2009, IV B 8 - S 7105/09/10003 (2009/0793833)
Umsatzsteuerrechtliche Organschaft ; (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) // Konsequenzen des BFH-Urteils vom 29. Januar 2009 - V R 67/07 -
§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG
Literatur im Internet zu § 2 UStG
- Zur Unternehmereigenschaft bei eBay-Verkäufen - ein Plädoyer für eine lebensnahe Herangehensweise von Stefanie Schubert (Aufsatz)
JurPC Web-Dok. 194/2007, Abs. 1 - 45
über www.jurpc.de - Handlungsbedarf bei Sozietätsverträgen mit Tätigkeitsvergütungen?
von RA Dr. Klaus Otto, Nürnberg (Aufsatz, PDF-Format)
BRAK-Mitteilungen 2/2004, S. 72-73
über www.brak-mitteilungen.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- UStG
- Steuergegenstand und Geltungsbereich
- § 2a (Fahrzeuglieferer)
- Steuerbefreiungen und Steuervergütungen
- § 4 (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)
- Besteuerung
- Durchführung, Bußgeld-, Straf-, Verfahrens-, Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 27a (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
- Abgabenordnung (AO)
- Durchführung der Besteuerung
- Erfassung der Steuerpflichtigen
- Anzeigepflichten
- § 138 (Anzeigen über die Erwerbstätigkeit)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Steuerabzug bei Bauleistungen
- § 48 (Steuerabzug)
- Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG)
- Allgemeine Bestimmungen
- § 3 (Beurkundungszuständigkeiten) (zu § 2 III 2 Nr. 2)