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Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 30 im Titel UStG

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Treffer im Text:

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (8 Treffer)
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt ...

Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2, 12, 13 und 14) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (5 Treffer)
... 1213 00 00 und 1214 24 Pektinstoffe, Pektinate und Pektate Unterposition 1302 20 25 (weggefallen) 26 Genießbare ...

§ 18j Besonderes Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf, für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnittstelle und für von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen (3 Treffer)
... Ein Unternehmer, der 1. nach dem 30. Juni 2021 Lieferungen nach § 3 Absatz 3a Satz 1 innerhalb eines Mitgliedstaates oder innergemeinschaftliche Fernverkäufe nach § 3c Absatz 1 Satz 2 und 3 im ...

§ 18k Besonderes Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro (3 Treffer)
... Ein Unternehmer, der nach dem 30. Juni 2021 als Steuerschuldner Fernverkäufe nach § 3 Absatz 3a Satz 2 oder § 3c Absatz 2 oder 3 in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro im Gemeinschaftsgebiet erbringt, ...

§ 12 Steuersätze (3 Treffer)
... in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt ...

§ 18 Besteuerungsverfahren (2 Treffer)
... Organisationseinheit für die Umsatzbesteuerung alle steuerlichen Rechte und Pflichten. In den in § 30 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b der Abgabenordnung genannten Verfahren tritt die Organisationseinheit insoweit an die ...

§ 18i Besonderes Besteuerungsverfahren für von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen (2 Treffer)
... Ein nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer, der nach dem 30. Juni 2021 als Steuerschuldner sonstige Leistungen an Empfänger nach § 3a Absatz 5 Satz 1 im Gemeinschaftsgebiet erbringt, für die er dort die ...

§ 3a Ort der sonstigen Leistung (1 Treffer)
... Zeitraum a) von nicht mehr als 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen, b) von nicht mehr als 30 Tagen bei anderen Beförderungsmitteln. Die Vermietung eines Beförderungsmittels, die nicht ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer)
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 25a Differenzbesteuerung (1 Treffer)
... Anlage 2) nicht ermitteln oder ist der Einkaufspreis unbedeutend, wird der Betrag, nach dem sich der Umsatz bemisst, mit 30 Prozent des Verkaufspreises angesetzt. Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Im ...

§ 18h Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat (1 Treffer)
... (6) Auf das Verfahren sind, soweit es vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführt wird, die §§ 30, 80 und 87a und der Zweite Abschnitt des Dritten Teils und der Siebente Teil der Abgabenordnung sowie die ...

§ 22g Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister, Verordnungsermächtigung (1 Treffer)
... für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22), geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 248/2014 (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 1); 8. ...

Treffer in früheren Fassungen:

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.04.2024
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 12 Steuersätze (3 Treffer), Fassung gültig bis 28.03.2024
... in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2024
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2024
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2024
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (8 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2023
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt ...

§ 18 Besteuerungsverfahren (2 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2023
... Organisationseinheit für die Umsatzbesteuerung alle steuerlichen Rechte und Pflichten. In den in § 30 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b der Abgabenordnung genannten Verfahren tritt die Organisationseinheit insoweit an die ...

§ 12 Steuersätze (2 Treffer, geänderte Trefferanzahl), Fassung gültig bis 01.01.2023
... in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2023
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 12 Steuersätze (2 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2023
... in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2023
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 18 Besteuerungsverfahren (2 Treffer), Fassung gültig bis 21.12.2022
... Organisationseinheit für die Umsatzbesteuerung alle steuerlichen Rechte und Pflichten. In den in § 30 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b der Abgabenordnung genannten Verfahren tritt die Organisationseinheit insoweit an die ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.07.2022
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (8 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2022
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.07.2021
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (6 Treffer, geänderte Trefferanzahl), Fassung gültig bis 01.07.2021
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt ...

§ 18h Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.07.2021
... (6) Auf das Verfahren sind, soweit es vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführt wird, die §§ 30, 80 und 87a und der Zweite Abschnitt des Dritten Teils und der Siebente Teil der Abgabenordnung sowie die ...

§ 18 Besteuerungsverfahren (1 Treffer, geänderte Trefferanzahl), Fassung gültig bis 01.07.2021
... Organisationseinheit für die Umsatzbesteuerung alle steuerlichen Rechte und Pflichten. In den in § 30 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b der Abgabenordnung genannten Verfahren tritt die Organisationseinheit insoweit an die ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.07.2021
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 3a Ort der sonstigen Leistung (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.07.2021
... Zeitraum a) von nicht mehr als 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen, b) von nicht mehr als 30 Tagen bei anderen Beförderungsmitteln. Die Vermietung eines Beförderungsmittels, die nicht ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (6 Treffer), Fassung gültig bis 09.06.2021
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (6 Treffer), Fassung gültig bis 09.06.2021
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (4 Treffer, geänderte Trefferanzahl), Fassung gültig bis 01.04.2021
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt ...

§ 12 Steuersätze (2 Treffer), Fassung gültig bis 18.03.2021
... in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (4 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2021
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt ...

§ 18h Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2021
... (6) Auf das Verfahren sind, soweit es vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführt wird, die §§ 30, 80 und 87a und der Zweite Abschnitt des Dritten Teils und der Siebente Teil der Abgabenordnung sowie die ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2021
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (3 Treffer, geänderte Trefferanzahl), Fassung gültig bis 29.12.2020
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.07.2020
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (3 Treffer), Fassung gültig bis 30.06.2020
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt ...

Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2, 12, 13 und 14) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (5 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2020
... 1213 00 00 und 1214 24 Pektinstoffe, Pektinate und Pektate Unterposition 1302 20 25 (weggefallen) 26 Genießbare ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (2 Treffer, geänderte Trefferanzahl), Fassung gültig bis 01.01.2020
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2020
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2020
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (5 Treffer), Fassung gültig bis 18.12.2019
... 1213 00 00 und 1214 24 Pektinstoffe, Pektinate und Pektate Unterposition 1302 20 25 (weggefallen) 26 Genießbare ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (2 Treffer), Fassung gültig bis 18.12.2019
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 18.12.2019
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 3a Ort der sonstigen Leistung (1 Treffer), Fassung gültig bis 18.12.2019
... Zeitraum a) von nicht mehr als 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen, b) von nicht mehr als 30 Tagen bei anderen Beförderungsmitteln. Die Vermietung eines Beförderungsmittels, die nicht ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (2 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2019
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt ...

§ 3a Ort der sonstigen Leistung (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2019
... Zeitraum a) von nicht mehr als 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen, b) von nicht mehr als 30 Tagen bei anderen Beförderungsmitteln. Die Vermietung eines Beförderungsmittels, die nicht ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2018
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2018
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2018
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 29.07.2017
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2017
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2017
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 18h Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2017
... (6) Auf das Verfahren sind, soweit es vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführt wird, die §§ 30, 80 und 87a und der Zweite Abschnitt des Dritten Teils und der Siebente Teil der Abgabenordnung sowie die ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (2 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2016
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2016
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (2 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2015
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2015
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 3a Ort der sonstigen Leistung (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2015
... Zeitraum a) von nicht mehr als 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen, b) von nicht mehr als 30 Tagen bei anderen Beförderungsmitteln. Die Vermietung eines Beförderungsmittels, die nicht ...

Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (5 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2015
... 1213 00 00 und 1214 24 Pektinstoffe, Pektinate und Pektate Unterposition 1302 20 25 (weggefallen) 26 Genießbare ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2015
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 3a Ort der sonstigen Leistung (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2015
... Zeitraum a) von nicht mehr als 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen, b) von nicht mehr als 30 Tagen bei anderen Beförderungsmitteln. Die Vermietung eines Beförderungsmittels, die nicht ...

§ 3a Ort der sonstigen Leistung (1 Treffer), Fassung gültig bis 31.12.2014
... Zeitraum a) von nicht mehr als 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen, b) von nicht mehr als 30 Tagen bei anderen Beförderungsmitteln. Die Vermietung eines Beförderungsmittels, die nicht ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (2 Treffer), Fassung gültig bis 01.10.2014
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (2 Treffer), Fassung gültig bis 31.07.2014
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt ...

§ 25a Differenzbesteuerung (1 Treffer), Fassung gültig bis 31.07.2014
... Anlage 2) nicht ermitteln oder ist der Einkaufspreis unbedeutend, wird der Betrag, nach dem sich der Umsatz bemisst, mit 30 Prozent des Verkaufspreises angesetzt. Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Im ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 31.07.2014
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 24.12.2013
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.07.2013
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 30.06.2013
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 3a Ort der sonstigen Leistung (1 Treffer), Fassung gültig bis 30.06.2013
... Zeitraum a) von nicht mehr als 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen, b) von nicht mehr als 30 Tagen bei anderen Beförderungsmitteln. 3. Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, ...

Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (5 Treffer), Fassung gültig bis 01.07.2012
... 1213 00 00 und 1214 24 Pektinstoffe, Pektinate und Pektate Unterposition 1302 20 25 (weggefallen) 26 Genießbare ...

§ 3a Ort der sonstigen Leistung (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.07.2011
... Zeitraum a) von nicht mehr als 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen, b) von nicht mehr als 30 Tagen bei anderen Beförderungsmitteln. 3. Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (1 Treffer, geänderte Trefferanzahl), Fassung gültig bis 01.07.2011
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2011
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2011
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt wurden. ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2011
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 3a Ort der sonstigen Leistung (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2011
... Zeitraum a) von nicht mehr als 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen, b) von nicht mehr als 30 Tagen bei anderen Beförderungsmitteln. 3. Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2011
... der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.07.2010
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt wurden. ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2010
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt wurden. ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2009
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt wurden. ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2008
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt wurden. ...

§ 23a Durchschnittssatz für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2008
... steuerpflichtiger Umsatz, mit Ausnahme der Einfuhr und des innergemeinschaftlichen Erwerbs, im vorangegangenen Kalenderjahr 30.678 Euro überstiegen hat, kann den Durchschnittssatz nicht in Anspruch nehmen. (3) Der Unternehmer, bei ...

Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (5 Treffer), Fassung gültig bis 29.12.2007
... 1213 00 00 und 1214 24 Pektinstoffe, Pektinate und Pektate Unterposition 1302 20 25 (weggefallen) 26 Genießbare ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2007
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt wurden. ...

Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (5 Treffer), Fassung gültig bis 19.12.2006
... Positionen 1213 und 1214 24 Pektinstoffe, Pektinate und Pektate Unterposition 1302 20 25 (weggefallen) 26 Genießbare ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (1 Treffer), Fassung gültig bis 19.12.2006
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt wurden. ...

§ 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.07.2006
... (3) § 14 Abs. 1a in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2002 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze bis zum 31. Dezember 2003 ausgeführt wurden. ...

Titeltreffer:

Umsatzsteuergesetz (UStG)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2531; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2056
Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (FKAustGEG)
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2531
Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (GVGuStGBÄndG)
G. v. 12.06.2015 BGBl. I S. 925
Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus (InfoAustG)
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1818
Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes (FamKZustG)
G. v. 08.12.2016 BGBl. I S. 2835
Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (3. UStGÄndG)
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2562
Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes (BeamtRuStG)
G. v. 03.07.2013 BGBl. I S. 1978
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes (UStGemAntV) (Fassung gültig bis inkl. 31.12.2011)
V. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1928; aufgehoben durch § 7 V. v. 28.09.2011 BGBl. I S. 1951
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes (UStGemAntV) (Fassung gültig bis inkl. 31.12.2014)
V. v. 28.09.2011 BGBl. I S. 1951; aufgehoben durch § 7 V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1555
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes (UStGemAntV) (Fassung gültig bis inkl. 31.12.2017)
V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1555
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach §§ 5a und 5b des Gemeindefinanzreformgesetzes (UStGemAntV) (Fassung gültig bis inkl. 31.12.2008)
V. v. 24.02.2000 BGBl. I S. 163; aufgehoben durch § 8 V. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1928

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