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Treffer im Text:

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (3 Treffer)
... Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ee) Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Verträge nach § 38 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ff) Einrichtungen zur Geburtshilfe, für die Verträge ...

Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2, 12, 13 und 14) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (1 Treffer)
... und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter Kapitel 23 38 (weggefallen) 39 Speisesalz, nicht in wässriger Lösung aus ...

§ 21a Sonderregelungen bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro (1 Treffer)
... die gestellende Person Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für zollrechtliche Vereinfachungen gemäß Artikel 38 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex der Union ist oder die Voraussetzungen erfüllt für die Reduzierung einer ...

Treffer in früheren Fassungen:

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.04.2024
... Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ee) Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Verträge nach § 38 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ff) Einrichtungen zur Geburtshilfe, für die Verträge ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2024
... Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ee) Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Verträge nach § 38 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ff) Einrichtungen zur Geburtshilfe, für die Verträge ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2024
... Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ee) Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Verträge nach § 38 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ff) Einrichtungen zur Geburtshilfe, für die Verträge ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2024
... Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ee) Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Verträge nach § 38 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ff) Einrichtungen zur Geburtshilfe, für die Verträge ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2023
... Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ee) Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Verträge nach § 38 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ff) Einrichtungen zur Geburtshilfe, für die Verträge ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2023
... Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ee) Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Verträge nach § 38 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ff) Einrichtungen zur Geburtshilfe, für die Verträge ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.07.2022
... Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ee) Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Verträge nach § 38 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ff) Einrichtungen zur Geburtshilfe, für die Verträge ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.07.2021
... Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ee) Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Verträge nach § 38 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ff) Einrichtungen zur Geburtshilfe, für die Verträge ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.07.2021
... Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ee) Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Verträge nach § 38 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ff) Einrichtungen zur Geburtshilfe, für die Verträge ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2021
... Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ee) Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Verträge nach § 38 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ff) Einrichtungen zur Geburtshilfe, für die Verträge ...

Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2, 12, 13 und 14) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2020
... und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter Kapitel 23 38 (weggefallen) 39 Speisesalz, nicht in wässriger Lösung aus ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2020
... Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ee) Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Verträge nach § 38 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ff) Einrichtungen zur Geburtshilfe, für die Verträge ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2020
... Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ee) Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Verträge nach § 38 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ff) Einrichtungen zur Geburtshilfe, für die Verträge ...

Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (1 Treffer), Fassung gültig bis 18.12.2019
... und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter Kapitel 23 38 (weggefallen) 39 Speisesalz, nicht in wässriger Lösung aus ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (3 Treffer), Fassung gültig bis 18.12.2019
... Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ee) Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Verträge nach § 38 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ff) Einrichtungen zur Geburtshilfe, für die Verträge ...

§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (3 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2018
... Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ee) Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Verträge nach § 38 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bestehen, ff) Einrichtungen zur Geburtshilfe, für die Verträge ...

Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2015
... und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter Kapitel 23 38 (weggefallen) 39 Speisesalz, nicht in wässriger Lösung aus ...

Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.07.2012
... und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter Kapitel 23 38 (weggefallen) 39 Speisesalz, nicht in wässriger Lösung aus ...

Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (1 Treffer), Fassung gültig bis 29.12.2007
... und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter Kapitel 23 38 (weggefallen) 39 Speisesalz, nicht in wässriger Lösung aus ...

Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände (1 Treffer), Fassung gültig bis 19.12.2006
... und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter Kapitel 23 38 (weggefallen) 39 Speisesalz, nicht in wässriger Lösung aus ...

Titeltreffer:

Umsatzsteuergesetz (UStG)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2531; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2056
Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus (InfoAustG)
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1818
Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (GVGuStGBÄndG)
G. v. 12.06.2015 BGBl. I S. 925
Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes (BeamtRuStG)
G. v. 03.07.2013 BGBl. I S. 1978
Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes (FamKZustG)
G. v. 08.12.2016 BGBl. I S. 2835
Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (FKAustGEG)
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2531
Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (3. UStGÄndG)
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2562
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach §§ 5a und 5b des Gemeindefinanzreformgesetzes (UStGemAntV) (Fassung gültig bis inkl. 31.12.2008)
V. v. 24.02.2000 BGBl. I S. 163; aufgehoben durch § 8 V. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1928
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes (UStGemAntV) (Fassung gültig bis inkl. 31.12.2011)
V. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1928; aufgehoben durch § 7 V. v. 28.09.2011 BGBl. I S. 1951
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes (UStGemAntV) (Fassung gültig bis inkl. 31.12.2014)
V. v. 28.09.2011 BGBl. I S. 1951; aufgehoben durch § 7 V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1555
Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes (UStGemAntV) (Fassung gültig bis inkl. 31.12.2017)
V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1555

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