Umsatzsteuergesetz

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Anlage 3
(zu § 13b Absatz 2 Nummer 7) Liste der Gegenstände im Sinne des § 13b Absatz 2 Nummer 7

Lfd. Nr. WarenbezeichnungZolltarif

(Kapitel, Position, Unterposition)

1Granulierte Schlacke (Schlackensand) aus der Eisen- und

Stahlherstellung

Unterposition 2618 00 00
2Schlacken (ausgenommen granulierte Schlacke), Zunder und

andere Abfälle der Eisen- und Stahlherstellung

Unterposition 2619 00
3Schlacken, Aschen und Rückstände (ausgenommen solche

der Eisen- und Stahlherstellung), die Metalle, Arsen oder deren

Verbindungen enthalten

Position 2620
4Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen Position 3915
5Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu

Pulver oder Granulat zerkleinert

Unterposition 4004 00 00
6Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas Unterposition 7001 00 10
7Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder

Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur

Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art

Position 7112
8Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl; Abfallblöcke aus

Eisen oder Stahl

Position 7204
9Abfälle und Schrott, aus Kupfer Position 7404
10Abfälle und Schrott, aus Nickel Position 7503
11Abfälle und Schrott, aus Aluminium Position 7602
12Abfälle und Schrott, aus Blei Position 7802
13Abfälle und Schrott, aus Zink Position 7902
14Abfälle und Schrott, aus Zinn Position 8002
15Abfälle und Schrott, aus anderen unedlen Metallen aus Positionen 8101 bis 8113
16Abfälle und Schrott, von elektrischen Primärelementen,

Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische

Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren

Unterposition 8548 10

Vorschrift angefügt durch das Jahressteuergesetz 2010 vom 08.12.2010 (BGBl. I S. 1768), in Kraft getreten am 01.01.2011 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2011
Änderung
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Änderung
Jahressteuergesetz 201008.12.2010BGBl. I S. 1768
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