Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Teil 2 - Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 4 - 32) |
Abschnitt 2 - Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 15 - 28) |
(1) 1Die zuständige Behörde erarbeitet eine zusammenfassende Darstellung
2Die Erarbeitung erfolgt auf der Grundlage des UVP-Berichts, der behördlichen Stellungnahmen nach § 17 Absatz 2 und § 55 Absatz 4 sowie der Äußerungen der betroffenen Öffentlichkeit nach den §§ 21 und 56. 3Die Ergebnisse eigener Ermittlungen sind einzubeziehen.
(2) Die zusammenfassende Darstellung soll möglichst innerhalb eines Monats nach dem Abschluss der Erörterung im Beteiligungsverfahren erarbeitet werden.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.07.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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29.07.2017 | Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung | 20.07.2017 |
Rechtsprechung zu § 24 UVPG
37 Entscheidungen zu § 24 UVPG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20
Zur Vermutung der Einhaltung des Standes der Technik bei der Bestimmung des ...
- BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 16.20
Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18
Planrechtfertigung; Windkraft; Windpark; Alternativenprüfung; Windenergienutzung; ...
- OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 14 S 218/23
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; Anbringung von ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 14 S 219/23
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; Anbringung von ...
- OVG Sachsen, 18.03.2019 - 4 B 397/18
Verfahrensfehler; Erdgasleitung; Windenergie; Schutzstreifen; ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2023 - 22 D 65/23
Windenergieanlage; Nachbaranfechtung; erneute Öffentlichkeitsbeteiligung; ...
- OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 7 KS 17/16
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer ...
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 14 S 2056/21
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von elf Windenergieanlagen; kein Vorliegen ...
- BVerwG, 11.02.2022 - 7 B 9.21
Verlängerung einer Straßenbahnstrecke; Zurückweisung der ...
Das UVP-Gesetz wurde zum 29.07.2017 grundlegend überarbeitet. Die bisherige Rechtsprechung finden Sie unter der alten Fassung.
Querverweise
Auf § 24 UVPG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 26 (Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens)
- Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
- § 31 (Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde)
- Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
- § 66 (Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung)
- Schlussvorschriften
- § 70 (Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- § 10 (Unterrichtung der Öffentlichkeit)