Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

   Kapitel 5 - Schlussbestimmungen (§§ 20 - 22)   
vorherige Vorschrift § 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 43-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), außer Kraft. 

Hinweis der Redaktion:

Datum des Inkrafttretens: 8.7.2004.

Rechtsprechung zu § 22 UWG

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 22 UWG

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