Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
| Kapitel 5 - Schlussbestimmungen (§§ 20 - 22) |
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 43-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), außer Kraft.
Hinweis der Redaktion:Datum des Inkrafttretens: 8.7.2004.
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