Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

   Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 7)   
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Verbot unlauteren Wettbewerbs

Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.

Rechtsprechung zu § 3 UWG

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 3 UWG

Querverweise

Auf § 3 UWG verweisen folgende Vorschriften:
    UWG
      Allgemeine Bestimmungen
        § 4 (Beispiele unlauteren Wettbewerbs)
        § 5 (Irreführende Werbung)
        § 6 (Vergleichende Werbung)
        § 7 (Unzumutbare Belästigungen)
     
      Rechtsfolgen
        § 8 (Beseitigung und Unterlassung)
        § 9 (Schadensersatz)
        § 10 (Gewinnabschöpfung)
Redaktionelle Querverweise zu § 3 UWG:

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