Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
| Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 7) |
(1) Vergleichende Werbung ist jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht.
(2) Unlauter handelt, wer vergleichend wirbt, wenn der Vergleich
| 1. | sich nicht auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung bezieht, | |
| 2. | nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis dieser Waren oder Dienstleistungen bezogen ist, | |
| 3. | im geschäftlichen Verkehr zu einer Gefahr von Verwechslungen zwischen dem Werbenden und einem Mitbewerber oder zwischen den von diesen angebotenen Waren oder Dienstleistungen oder den von ihnen verwendeten Kennzeichen führt, | |
| 4. | den Ruf des von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt, | |
| 5. | die Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft oder | |
| 6. | eine Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung darstellt. |
Rechtsprechung zu § 6 UWG
233 Entscheidungen zu § 6 UWG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09
Creation Lamis
- BGH, 28.09.2011 - I ZR 48/10
Teddybär
Zum selben Verfahren:
- BGH, 28.11.2011 - I ZR 48/10
Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung
- LG Düsseldorf, 18.07.2008 - 38 O 185/07
- BGH, 28.11.2011 - I ZR 48/10
- BGH, 01.10.2009 - I ZR 134/07
Gib mal Zeitung
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 07.04.2006 - 408 O 97/06
Die Parteien betreiben Zeitungsverlage. Im Verlag der Klägerin erscheint die B. ...
- OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 108/06
Gib mal Zeitung
- LG Hamburg, 07.04.2006 - 408 O 97/06
- BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08
Kinderhochstühle im Internet
Zum selben Verfahren:
- BGH, 01.02.2011 - I ZR 139/08
Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung
- BGH, 01.02.2011 - I ZR 139/08
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Literatur im Internet zu § 6 UWG
- Das (neue) "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)"
von Claus Moritz Trube (Aufsatz)
JurPC Web-Dok. 228/2004, Abs. 1 - 107
jurpc - § 6 UWG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Vergleichende Werbung - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu