Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
| Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 7) |
(1) Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt.
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen
| 1. | bei einer Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der Empfänger diese Werbung nicht wünscht; | |
| 2. | bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung oder gegenüber sonstigen Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung; | |
| 3. | bei einer Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt; | |
| 4. | bei einer Werbung mit Nachrichten, bei der die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der keine gültige Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. |
(3) Abweichend von Absatz 2 Nr. 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn
| 1. | ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat, | |
| 2. | der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet, | |
| 3. | der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und | |
| 4. | der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. |
Rechtsprechung zu § 7 UWG
Rechtsprechungsübersichten:
- 24 Entscheidungen zu § 7 UWG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Urteilsbesprechung zu § 7 UWG bei ibr-online
Literatur im Internet zu § 7 UWG
- Das (neue) "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)"
von Claus Moritz Trube (Aufsatz)
JurPC Web-Dok. 228/2004, Abs. 1 - 107
jurpc - Das neue Wettbewerbsrecht und die Folgen
von RA Dr. Bahr (Aufsatz, PDF-Format)
Änderungen der Rechtslage für Callcenter - Wettbewerbsrechtliche Grenzen des Einsatzes von Direktmarketing von René Schindler (Seminararbeit)
Stand: Februar 2008
über www.markenlexikon.com - Zulässigkeit von Faxwerbung von RA Stefan Thiel; wiss. Mit. Tobias Bock
www.brennecke-partner.de
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 7 UWG:
- Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
- Auskunft zur Durchführung von Unterlassungsklagen
- § 13a (Auskunftsanspruch sonstiger Betroffener)
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