Umwandlungsgesetz
| Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122l) |
| Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122l) |
| Neunter Abschnitt - Verschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters (§§ 120 - 122) |
(1) Ein noch nicht in das Handelsregister eingetragener Alleingesellschafter oder Alleinaktionär ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in das Handelsregister einzutragen; § 18 Abs. 1 bleibt unberührt.
(2) Kommt eine Eintragung nicht in Betracht, treten die in § 20 genannten Wirkungen durch die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der übertragenden Kapitalgesellschaft ein.
Rechtsprechung zu § 122 UmwG
12 Entscheidungen zu § 122 UmwG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Düsseldorf, 17.09.1997 - 3 Wx 106/97
Fortführung einer einen Familiennamen enthaltenden Firma nach Verschmelzung einer ...
- BGH, 04.05.1998 - II ZB 18/97
Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter
- OLG Celle, 20.11.1997 - 9 W 119/97
Verschmelzung einer GmbH auf den nicht voll-kaufmännischen Alleingesellschafter
- LG Koblenz, 07.11.1995 - 4 HT 2/95
Umwandlungsrecht: Unzulässigkeit der Verschmelzung einer GmbH mit dem Vermögen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Zweibrücken, 27.12.1995 - 3 W 263/95
Verschmelzung einer GmbH mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters
- OLG Zweibrücken, 27.12.1995 - 3 W 263/95
- LAG München, 21.07.2005 - 3 Sa 295/05
Privatisierung, Verkehrsbetrieb
Zum selben Verfahren:
- LAG München, 21.07.2005 - 3 Sa 296/05
Privatisierung, Verkehrsbetrieb
- LAG München, 21.07.2005 - 3 Sa 296/05
- VG Düsseldorf, 15.11.2004 - 19 K 2727/04
- OLG Schleswig, 15.11.2000 - 2 W 145/00
Verschmelzung - Fortführung des Unternehmens unter Einzelfirma eines ...
- FG Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 6 K 179/05
Adressierung eines Körperschaftsteuerbescheides an den Betrieb gewerblicher Art - ...
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