Umwandlungsgesetz
| Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122l) |
| Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122l) |
| Zehnter Abschnitt - Grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (§§ 122a - 122l) |
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