Umwandlungsgesetz
| Drittes Buch - Spaltung (§§ 123 - 173) |
| Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 123 - 137) |
| Dritter Abschnitt - Spaltung zur Neugründung (§§ 135 - 137) |
(1) Auf die Spaltung eines Rechtsträgers zur Neugründung sind die Vorschriften des Zweiten Abschnitts entsprechend anzuwenden, jedoch mit Ausnahme der §§ 129 und 130 Abs. 2 sowie der nach § 125 entsprechend anzuwendenden §§ 4, 7 und 16 Abs. 1 und des § 27. An die Stelle der übernehmenden Rechtsträger treten die neuen Rechtsträger, an die Stelle der Eintragung der Spaltung im Register des Sitzes jeder der übernehmenden Rechtsträger tritt die Eintragung jedes der neuen Rechtsträger in das Register.
(2) Auf die Gründung der neuen Rechtsträger sind die für die jeweilige Rechtsform des neuen Rechtsträgers geltenden Gründungsvorschriften anzuwenden, soweit sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt. Den Gründern steht der übertragende Rechtsträger gleich. Vorschriften, die für die Gründung eine Mindestzahl der Gründer vorschreiben, sind nicht anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 135 UmwG
18 Entscheidungen zu § 135 UmwG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 11.04.2011 - II ZB 9/10
Gesellschaftsrecht - Neugründung durch Abspaltung verstößt gg. Sacheinlageverbot
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 09.03.2010 - 20 W 7/10
Unternehmergesellschaft im Wege der Umwandlung durch Abspaltung zur Neugründung
- OLG Frankfurt, 09.03.2010 - 20 W 7/10
- BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
Übergang von Versorgungsverbindlichkeiten bei einer Spaltung zur Aufnahme (§ ...
- OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08
Übertragung von Forderungen im Wege der Ausgliederung - Voraussetzungen an die ...
- BFH, 14.03.2012 - I R 13/11
Übergang eines Verlustvortrags bei Abspaltung - Vorhandensein des ...
Zum selben Verfahren:
- FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07
Verlustvortrag im Zusammenhang mit einem Umwandlungsvorgang der Abspaltung - ...
- FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07
- OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 135/06
Grundbuchgebühren nach Grundstückswert für Eintragung einer Grundbuchberichtigung ...
- BFH, 07.08.2002 - I R 99/00
Steuerschuldnerschaft nach Ausgliederung
- BGH, 20.09.2004 - II ZR 302/02
Gesellschaftsrecht - Haftung des Gesellschafters für Vermögensverschiebungen
- LG Köln, 30.01.2004 - 82 O 139/03
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