Umwandlungsgesetz

   Drittes Buch - Spaltung (§§ 123 - 173)   
   Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 138 - 173)   
   Erster Abschnitt - Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§§ 138 - 140)   
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Sachgründungsbericht

Ein Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) ist stets erforderlich.

Literatur im Internet zu § 138 UmwG

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