Umwandlungsgesetz

   Drittes Buch - Spaltung (§§ 123 - 173)   
   Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 138 - 173)   
   Erster Abschnitt - Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§§ 138 - 140)   

§ 138
Sachgründungsbericht

Ein Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) ist stets erforderlich.

Rechtsprechung zu § 138 UmwG

3 Entscheidungen zu § 138 UmwG in unserer Datenbank:

Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Literatur im Internet zu § 138 UmwG

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht