Umwandlungsgesetz
| Drittes Buch - Spaltung (§§ 123 - 173) |
| Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 138 - 173) |
| Siebenter Abschnitt - Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns (§§ 152 - 160) |
| Zweiter Unterabschnitt - Ausgliederung zur Aufnahme (§§ 153 - 157) |
(1) Der Einzelkaufmann haftet für die im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag aufgeführten Verbindlichkeiten, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach der Ausgliederung fällig und daraus Ansprüche gegen ihn in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art festgestellt sind oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird; bei öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten genügt der Erlass eines Verwaltungsakts. Eine Haftung des Einzelkaufmanns als Gesellschafter des aufnehmenden Rechtsträgers nach § 128 des Handelsgesetzbuchs bleibt unberührt.
(2) Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes des Einzelkaufmanns nach § 125 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist. Die für die Verjährung geltenden §§ 204, 206, 210, 211 und 212 Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden.
(3) Einer Feststellung in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art bedarf es nicht, soweit der Einzelkaufmann den Anspruch schriftlich anerkannt hat.
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind auch anzuwenden, wenn der Einzelkaufmann in dem Rechtsträger anderer Rechtsform geschäftsführend tätig wird.
Rechtsprechung zu § 157 UmwG
9 Entscheidungen zu § 157 UmwG in unserer Datenbank:
- LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03
Auswirkung der Umwandlung eines öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmens ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
Übergang von Versorgungsverbindlichkeiten bei einer Spaltung zur Aufnahme (§ ...
- BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
- BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 85/05
Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers
- BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 88/05
Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers
Zum selben Verfahren:
- LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2005 - 4 Sa 298/04
betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Verjährungsvereinbarung
- LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2005 - 4 Sa 298/04
- KG, 13.04.2006 - 8 U 160/05
Mietrecht - Übergang der Mieterstellung
- LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2005 - 4 Sa 297/04
betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Verjährungsvereinbarung
- BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01
Wohnungseigentum - Zustellungsvertretung bei strittigem Verwalterwechsel
- LAG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 3 Sa 51/10
Drittschuldnerklage; verschleiertes Arbeitseinkommen; angemessenes Entgelt; ...
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Querverweise
- UmwG
- Spaltung
- Besondere Vorschriften
- Ausgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen
- § 167 (Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten)
- Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften
- § 173 (Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten)
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 319 (Enthaftung bei Altverbindlichkeiten)
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