Umwandlungsgesetz
| Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122l) |
| Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 2 - 38) |
| Zweiter Abschnitt - Verschmelzung durch Aufnahme (§§ 4 - 35) |
(1) Der Anmeldung sind in Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift oder, soweit sie nicht notariell zu beurkunden sind, in Urschrift oder Abschrift der Verschmelzungsvertrag, die Niederschriften der Verschmelzungsbeschlüsse, die nach diesem Gesetz erforderlichen Zustimmungserklärungen einzelner Anteilsinhaber einschließlich der Zustimmungserklärungen nicht erschienener Anteilsinhaber, der Verschmelzungsbericht, der Prüfungsbericht oder die Verzichtserklärungen nach § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 3, § 12 Abs. 3, § 54 Abs. 1 Satz 3 oder § 68 Abs. 1 Satz 3, ein Nachweis über die rechtzeitige Zuleitung des Verschmelzungsvertrages oder seines Entwurfs an den zuständigen Betriebsrat beizufügen.
(2) Der Anmeldung zum Register des Sitzes jedes der übertragenden Rechtsträger ist ferner eine Bilanz dieses Rechtsträgers beizufügen (Schlußbilanz). Für diese Bilanz gelten die Vorschriften über die Jahresbilanz und deren Prüfung entsprechend. Sie braucht nicht bekanntgemacht zu werden. Das Registergericht darf die Verschmelzung nur eintragen, wenn die Bilanz auf einen höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt worden ist.
Rechtsprechung zu § 17 UmwG
75 Entscheidungen zu § 17 UmwG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Hamm, 19.12.2005 - 15 W 377/05
Beurkundung einer Kettenverschmelzung
- BFH, 24.04.2008 - IV R 69/05
Übertragungsstichtag nach dem UmwStG 1995 - keine Kürzung des Übernahmegewinns um ...
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 26.10.2004 - 1 K 5268/00
Zeitpunkt des Rechtsübergangs
- FG Köln, 26.10.2004 - 1 K 5268/00
- OLG Jena, 21.10.2002 - 6 W 534/02
Verschmelzungsanmeldung und Schlussbilanz
- FG Niedersachsen, 26.09.2007 - 3 K 11559/02
Entstehung eines Rumpfwirtschaftsjahres zum steuerlichen Übertragungsstichtag - ...
- KG, 22.09.1998 - 1 W 4387/97
Unwirksame Schwester-Fusion
- FG Düsseldorf, 03.12.2012 - 6 K 1883/10
Aktivierung eines originären Firmenwerts bei Umwandlung einer GmbH in eine KG
- FG Hamburg, 25.07.2012 - 6 K 91/11
Ausübung des Bewertungswahlrechtes nach § 3 Abs. 1 UmwStG 2002 - Beiladung
- AG Dresden, 24.06.1996 - HRB 4299
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