Umwandlungsgesetz
Fünftes Buch - Formwechsel (§§ 190 - 312) |
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 190 - 213) |
1Auf den Formwechsel sind die für die neue Rechtsform geltenden Gründungsvorschriften anzuwenden, soweit sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt. 2Vorschriften, die für die Gründung eine Mindestzahl der Gründer vorschreiben, sowie die Vorschriften über die Bildung und Zusammensetzung des ersten Aufsichtsrats sind nicht anzuwenden. 3Beim Formwechsel eines Rechtsträgers in eine Aktiengesellschaft ist § 31 des Aktiengesetzes anwendbar.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vom 19.04.2007
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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25.04.2007 | Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes | 19.04.2007 |
verhältnisses § 197Anzuwendende Gründungsvorschriften § 198Anmeldung des Formwechsels § 199Anlagen der Anmeldung § 200Firma oder Name des Rechtsträgers § 201Bekanntmachung des Formwechsels § 202Wirkungen der Eintragung § 203Amtsdauer von Aufsichtsrats-
mitgliedern § 204Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten § 205Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers § 206Geltendmachung des Schadenersatz-
anspruchs § 207Angebot der Barabfindung § 208Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung § 209Annahme des Angebots § 210Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss § 211Anderweitige Veräußerung § 212Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung § 213Unbekannte Aktionäre
Rechtsprechung zu § 197 UmwG
16 Entscheidungen zu § 197 UmwG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 20 W 160/13
Sicherung der Kapitalaufbringung bei Formwechsel nach § 220 Abs. 1 UmwG
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15
Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage - ...
- BGH, 14.06.2018 - IX ZR 232/17
Recht eines Insolvenzverwalters zur Abtretung von Ersatzansprüchen des Schuldners ...
- KG, 21.03.2016 - 22 W 64/15
Handelsregistersache: Anwendbares Recht bei grenzüberschreitendem Formwechsel ...
- OLG Celle, 22.10.2014 - 9 W 124/14
Zulässigkeit von Gründungskosten in Höhe von 60 Prozent des Stammkapitals in ...
- BayObLG, 05.07.1996 - 3Z BR 114/96
Formwechsel einer AG in eine GmbH & Co. KG
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamburg, 14.06.2012 - 11 AktG 1/12
Aktiengesellschaft: Verfassungsmäßigkeit des verschmelzungsrechtlichen Squeeze ...
- OLG Frankfurt, 19.02.1999 - 20 W 72/99
Fortführendes Firmenzusatzes "und Partner" nach Formwechsel zulässig
- LG Berlin, 30.01.2009 - 100a O 7/07
Folgen einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Gründungsprüfers bei der ...
Querverweise
Auf § 197 UmwG verweisen folgende Vorschriften:
- Gemeindeordnung (GemO)
- Gemeindewirtschaft
- Unternehmen und Beteiligungen
- § 102c (Umwandlung)