Umwandlungsgesetz
| Zweites Buch - Verschmelzung (§§ 2 - 122l) |
| Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 2 - 38) |
| Zweiter Abschnitt - Verschmelzung durch Aufnahme (§§ 4 - 35) |
(1) Die Mitglieder des Vertretungsorgans und, wenn ein Aufsichtsorgan vorhanden ist, des Aufsichtsorgans eines übertragenden Rechtsträgers sind als Gesamtschuldner zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den dieser Rechtsträger, seine Anteilsinhaber oder seine Gläubiger durch die Verschmelzung erleiden. Mitglieder der Organe, die bei der Prüfung der Vermögenslage der Rechtsträger und beim Abschluß des Verschmelzungsvertrags ihre Sorgfaltspflicht beobachtet haben, sind von der Ersatzpflicht befreit.
(2) Für diese Ansprüche sowie weitere Ansprüche, die sich für und gegen den übertragenden Rechtsträger nach den allgemeinen Vorschriften auf Grund der Verschmelzung ergeben, gilt dieser Rechtsträger als fortbestehend. Forderungen und Verbindlichkeiten vereinigen sich insoweit durch die Verschmelzung nicht.
(3) Die Ansprüche aus Absatz 1 verjähren in fünf Jahren seit dem Tage, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers nach § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist.
Rechtsprechung zu § 25 UmwG
16 Entscheidungen zu § 25 UmwG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 12.03.2007 - II ZR 302/05
Gesellschaftsrecht - Verschmelzung von AGs im Wege der Aufnahme
- OLG Frankfurt, 19.05.2006 - 25 U 28/05
Verschmelzungsvertrag: Rechte der erloschenen Gesellschaft
- OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04
Zum Schadensersatzanspruch aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung wegen ...
- OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06
Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des ...
- BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06
Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten
- OLG Frankfurt, 02.06.2009 - 20 W 187/07
Antrag gemäß § 315 AktG nach Verschmelzung
- BFH, 19.12.1973 - II R 172/72
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 10 S 2351/06
Einschreitenspflicht der Bodenschutzbehörde; Anordnung einer ...
- OLG Hamburg, 16.04.2004 - 11 U 11/03
Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage gegen einen Verschmelzungsbeschluss; ...
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