Umwandlungsgesetz

   Siebentes Buch - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 317 - 325)   
§ 320
Aufhebung des Umwandlungsgesetzes 1969

Das Umwandlungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. November 1969 (BGBl. I S. 2081), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. März 1994 (BGBl. I S. 560), wird aufgehoben.

Rechtsprechung zu § 320 UmwG

Literatur im Internet zu § 320 UmwG

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