Umwandlungsgesetz
| Siebentes Buch - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 317 - 325) |
(1) Die kündigungsrechtliche Stellung eines Arbeitnehmers, der vor dem Wirksamwerden einer Spaltung oder Teilübertragung nach dem Dritten oder Vierten Buch zu dem übertragenden Rechtsträger in einem Arbeitsverhältnis steht, verschlechtert sich auf Grund der Spaltung oder Teilübertragung für die Dauer von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens nicht.
(2) Kommt bei einer Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung ein Interessenausgleich zustande, in dem diejenigen Arbeitnehmer namentlich bezeichnet werden, die nach der Umwandlung einem bestimmten Betrieb oder Betriebsteil zugeordnet werden, so kann die Zuordnung der Arbeitnehmer durch das Arbeitsgericht nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden.
Rechtsprechung zu § 323 UmwG
24 Entscheidungen zu § 323 UmwG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LAG München, 21.09.2004 - 11 Sa 29/04
Schicksal einer in einer Betriebsvereinbarung enthaltenen Beschäftigungsgarantie ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 527/04
Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 527/04
- LAG München, 21.09.2004 - 11 Sa 27/04
Soziale Auswahl
Zum selben Verfahren:
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 547/04
Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 547/04
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 526/04
Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens
Zum selben Verfahren:
- LAG München, 21.09.2004 - 11 Sa 26/04
Soziale Auswahl
- LAG München, 21.09.2004 - 11 Sa 26/04
- LAG München, 21.09.2004 - 11 Sa 28/04
Soziale Auswahl
Zum selben Verfahren:
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 534/04
Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 534/04
- LAG München, 21.09.2004 - 11 Sa 25/04
Soziale Auswahl
Zum selben Verfahren:
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 533/04
Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 533/04
- LAG München, 14.10.2004 - 11 Sa 1596/03
Soziale Auswahl
Zum selben Verfahren:
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 569/04
Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 569/04
- BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 397/06
Kündigungsschutz nach einem Betriebsübergang
Zum selben Verfahren:
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, ...
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05
- LAG Baden-Württemberg, 13.02.2004 - 5 Sa 57/03
Weiterbeschäftigungsanspruch nach Widerspruch des Betriebsrats
- LAG Sachsen-Anhalt, 16.03.1999 - 8 Sa 589/98
Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 494/99
Kündigungsschutz; Betriebsratsmitglied
- BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 459/97
Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebs- bzw. -verwaltungsklausel des ...
Literatur im Internet zu § 323 UmwG
- Umwandlung von Unternehmen und ihre arbeitsrechtlichen Folgen für den Arbeitnehmer
von RA Prof. Dr. Matthias K. Scheer
über www.drscheer.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Allgemeiner Kündigungsschutz
- §§ 1 ff (Sozial ungerechtfertigte Kündigungen)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
- Amtszeit des Betriebsrats
- § 21a (Übergangsmandat)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (1)
Eigene Frage stellen